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Kassenreform, Familienbeihilfe – Nationalrat jetzt live

Aktuelle Stunde zu Plänen der Kassenreform, Indexierung der Familienbeihilfe, Breitband-Ausbau
Aktuelle Stunde zu Plänen der Kassenreform, Indexierung der Familienbeihilfe, Breitband-Ausbau ©APA
Der erste Sitzungstag des Nationalrats diese Woche am Mittwoch beginnt mit einer Aktuellen Stunde über die Pläne der Regierung zur Reform der Sozialversicherung.

Rund um die Debatte zur Anrechnung von Karenzzeiten wird dann den Sozialpartnern mit einer Entschließung die Rute ins Fenster gestellt. Gibt es im Rahmen der diesjährigen Herbstlohnrunde keine Einigung, soll die Regierung eine gesetzliche Regelung vorlegen. Beschlossen sollen an diesem Tag die viel diskutierte Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder, Klarstellungen für Menschen mit Behinderungen im Familienlastenausgleichsgesetz in Sachen Familienbeihilfenbezug oder eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz werden, die eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigem Internet und 5G-Mobilfunk sicherstellen soll. Auf der Tagesordnung stehen zudem elf Rechnungshofberichte.

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Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde zum Thema “Sozialversicherung Neu als Grundlage einer Gesundheitsreform”, ausgewählt von der FPÖ. Mit den Abgeordneten wird Sozialministerin Beate Hartinger-Klein über die Reformpläne der Regierung diskutieren.

Anrechnung von Karenzzeiten

In der Sache selbst sind sich die Abgeordneten weitgehend einig: Wer in Karenz geht, soll keine beruflichen Nachteile haben, etwa was automatische Gehaltsvorrückungen oder den Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche betrifft. Unklar ist allerdings, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Soll man die Frage den Sozialpartnern überlassen oder eine gesetzliche Regelung beschließen. Der Sozialausschuss des Nationalrats stellt den Sozialpartnern jedenfalls die Rute ins Fenster. Gibt es im Rahmen der diesjährigen Herbstlohnrunde keine Einigung, wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in der mit Stimmenmehrheit gefassten Entschließung, die dann auf der Tagesordnung des Nationalrats steht. Die Initiative dazu kam von den Koalitionsparteien; SPÖ und Liste Pilz hatten zuvor auf eine sofortige Gesetzesänderung gedrängt, die NEOS zeigten sich skeptisch.

Konkret sollen der Entschließung zufolge künftig bis zu 24 Monate Karenz bei Gehaltsvorrückungen, Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlungen zur Anrechnung gelangen, und zwar lückenlos in allen Kollektivverträgen. Derzeit sei das nur in rund 30 Prozent der großen Kollektivverträge bzw. in 145 von insgesamt 859 Kollektivverträgen der Fall, machen ÖVP und FPÖ in ihrer Initiative geltend. Sie berufen sich, was das Anliegen betrifft, nicht zuletzt auf das Regierungsprogramm.

Für eine gesetzliche Regelung macht sich die Liste Pilz in zwei eigenen Entschließungsanträgen stark. Die Nichtanrechnung von Karenzzeiten führe vor allem für Frauen nicht nur zu Gehaltseinbußen während des Berufslebens, sondern wirke sich auch negativ auf die Pensionshöhe aus. Zudem weist die Oppositionspartei darauf hin, dass Urlaub, die Zeit beim Bundesheer und Krankenstand schon jetzt als Dienstzeit für Gehaltsvorrückungen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund fordert sie auch die Anrechnung von Elternkarenzen als Vordienstzeiten.

Opposition lässt bei Lehre für AsylwerberInnen nicht locker

Die Entscheidung der Regierung, AsylwerberInnen künftig keine Ausbildung mehr in Mangelberufen zu ermöglichen, ist Ausgangspunkt eines gemeinsamen Antrags der drei Oppositionsparteien, der darauf abzielt, AsylwerberInnen auch weiterhin die Absolvierung einer Lehre in bestimmten Branchen mit Fachkräftemangel zu erlauben. Außerdem soll den Betroffenen nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung – unter denselben Kriterien wie für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten – der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte vom Inland aus eröffnet werden.

Ein Entgegenkommen der Regierung in dieser Frage ist allerdings nicht in Sicht, Sozialministerin Beate Hartinger-Klein will nicht an der getroffenen Entscheidung rütteln, wie sie im Sozialausschuss sagte. Sie verwies darauf, dass es derzeit über 31.000 arbeitslose Asylberechtigte gibt. Der Fokus müsse daher auf die Vermittlung dieser Personen gelegt werden.

SPÖ für Fortführung der Beschäftigungsaktion 20.000 und Maßnahmenpaket für ältere Arbeitslose

Die SPÖ mahnt in zwei Anträgen nicht nur eine Fortführung der Beschäftigungsaktion 20.000 für ältere Langzeitarbeitslose ein, sondern macht sich unter dem Titel “Beschäftigungsgarantie 50+” auch für eine neue Förderaktion stark. Rund eine Milliarde Euro jährlich sollte insgesamt für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, sowohl im gemeinwohlorientierten Non-Profit-Bereich als auch im marktorientierten Sektor sowie für Ausbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

STS-Verbriefungsvollzugsgesetz setzt EU-Verordnung um

Ziel eines STS-Verbriefungsvollzugsgesetzes (STS steht für “simple, transparent, standardised”) ist es, das Wirksamwerden der entsprechenden EU-Verordnung betreffend Verbriefungen sicherzustellen. Unter einer “Verbriefung” versteht man im Finanzwesen die wertpapiermäßige Umwandlung von Forderungen zu handelbaren Wertpapieren. Die Vorgaben aus Brüssel laufen darauf hinaus, ein Qualitätslabel für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen zu schaffen, damit diese Produkte besser von komplizierten, undurchsichtigen und risikohaltigen Finanzinstrumenten abgegrenzt werden können. Wesentliche Punkte der EU-Verordnung sind dabei ein stärker risikoorientierter Aufsichtsrahmen für STS-Verbriefungen sowie die Einführung von Sorgfaltspflichten für institutionelle Investoren.

Als miterledigt gilt demnach eine Initiative der NEOS, die auf eine Erleichterung der Kapitalbeschaffung für KMU abzielt.

Pensionskassengesetz wird an neue EU-Regeln angepasst

Eine Implementierung der entsprechenden neuen unionsrechtlichen Regelungen bringt eine Änderung des Pensionskassengesetzes. Konkret soll nun die grenzüberschreitende Tätigkeit der betrieblichen Pensionskassen erleichtert und die Governance der Kassen gestärkt werden. Begünstigte erhalten demnach ein Zustimmungsrecht bei grenzüberschreitender Übertragung von bestehenden Zusagen. Neu im Gesetz sind u.a. auch die Festlegung von Qualifikationsanforderungen von Vorständen und die Ausweitung des Risikomanagements auf die Pensionskassen selbst. Weiters wird die Zuständigkeit der Depotbank auch auf nicht verwertbare Vermögenswerte ausgedehnt. Angepasst an die europäische Richtlinie werden schließlich die Informationspflichten der Pensionskassen und die Befugnisse und Pflichten der Finanzmarktaufsicht.

Grünes Licht für Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Kosovo

Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Kosovo, das dann auf der Tagesordnung des Nationalrats steht, verfolgt vor allem den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen und die Ausweitung der Amtshilfe und baut auf dem Grundsatz der Steuertransparenz auf. Maßstab sind dabei die jeweiligen internationalen Standards.

Familienbeihilfe soll indexiert werden

Mit den vorliegenden Novellen zum Familienlastenausgleichsgesetz, zum Einkommensteuergesetz und zum Entwicklungshelfergesetz soll ein in der Öffentlichkeit viel diskutiertes Vorhaben der Regierung umgesetzt werden: Die Familienbeihilfe (zwischen 114 € und 165,10 €) und der Kinderabsetzbetrag (58,40 €) sollen indexiert und damit für im Ausland lebende Kinder dem Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst werden. Damit werden ab 1. Jänner 2019 die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag an die Preisniveaus der jeweiligen Staaten angepasst, die mittels Eurostat erhoben wurden. Als Referenzwert wird die österreichische Leistungshöhe herangezogen. Für Kinder, die etwa in Bulgarien leben, bedeutet dies eine deutliche Reduktion, für Kinder in Dänemark oder der Schweiz gibt es um einiges mehr.

Mit einer im Familienausschuss angenommenen Änderung wird sichergestellt, dass im Ausland tätige BeamtInnen keine Einbußen bei den Ansprüchen auf Familienbeihilfe erleiden. ÖVP und FPÖ gehen damit nicht nur von einer Ersparnis aus, sie wollen auch “Verzerrungen” bei diesen Leistungen beheben. Mittels einer Ausschussfeststellung will man zudem rechtliche Klarheit darüber schaffen, dass ein Auslandsstudium nicht zum Verlust der Familienbeihilfenansprüche führt.

Überzeugt, dass die Regelung mehr Fairness herstellen wird, ist auch Familienministerin Juliane Bogner-Strauß. Die Opposition kritisiert, dass Österreich sich damit gegen geltendes EU-Recht stelle.

NEOS: Familienbeihilfe besser kontrollieren

Wenig Aussicht auf Erfolg hat der Entschließungsantrag der NEOS, die darauf drängen, die Empfehlungen des Rechnungshofs betreffend “Familienbeihilfe – Ziele, Zielerreichung, Kosten und Kontrollsystem”, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung und Implementierung einer IT-Applikation, die einen automatisierten Abgleich mit relevanten Datenbanken ermöglicht, unverzüglich umzusetzen. Diese Maßnahme sei die Voraussetzung dafür, um ein effizientes Kontrollsystem zu gewährleisten. Die Regierungsparteien halten die Initiative für überflüssig, da schon bisher die Auszahlung der Familienbeihilfe sehr gut funktioniert habe und zudem ein neues IT-System bereits in Umsetzung sei.

Klarstellungen für Menschen mit Behinderungen im Familienlastenausgleichsgesetz über Familienbeihilfenbezug

Nicht unumstritten ist eine Anpassung des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) an die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Eigenanspruch des Kindes auf Familienbeihilfe auch dann gegeben ist, wenn es selbst aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen Anspruchs (z.B. Pflegegeld) oder aufgrund einer eigenen Erwerbstätigkeit regelmäßig zur Deckung der Unterhaltskosten beiträgt. Gleiches soll gelten, sofern die Eltern zumindest teilweise regelmäßig zum Unterhalt ihres Kindes beitragen.

In Bezug auf erheblich behinderte Kinder, die nicht fähig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, soll durch eine Sonderregelung der Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe jedenfalls gegeben sein, wenn sie einen eigenständigen Haushalt führen. In diesem Fall soll die Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einem Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe nicht entgegenstehen.

Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

Weiters auf der Tagesordnung stehen zwei Abkommen, die der Verkehrsausschuss genehmigt hat. Beim ersten handelt es sich um eine Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt. Auf der 39. Versammlung der Vertragsstaaten 2016 wurde eine Erhöhung der Mitgliederanzahl des Rats der ICAO (Internationalen Zivilluftfahrtorganisation) von 36 auf 40 Mitglieder sowie eine Ausweitung der Luftfahrtkommission von 19 auf 21 Mitglieder beschlossen. Grund dafür ist die steigende Bedeutung dieser Organisation.

Kooperationsabkommen der EU mit der Schweiz über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme

Ziel des Kooperationsabkommens zwischen der EU und der Schweiz über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme ist die Förderung und Vertiefung der langfristigen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Satellitennavigation. Konkret geht es dabei um die Kooperation im Rahmen der europäischen globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS) sowie um die Erschließung zusätzlicher Mittel für das europäische Satellitennavigationssystem Galileo.

Telekommunikationsgesetz soll flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigem Internet und 5G-Mobilfunk sicherstellen

Die Novelle zum Telekommunikationsgesetz dient der Umsetzung der Ziele, die sich die Bundesregierung mit der Erreichung einer landesweiten Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen und mit 5G-Mobilfunk bis zum Jahr 2025 gesetzt hat. Der Ausbau soll dabei möglichst kostengünstig erfolgen und eine ineffiziente Verdoppelung von Infrastruktur vermieden werden. Die Telekom-Regulierungsbehörde RTR-GmbH erhält damit eine bessere Datenlage als bisher, um Analysen der Breitbandversorgung Österreichs durchführen zu können, und wird zudem ermächtigt, eine “Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung” einzurichten, die ein möglichst genaues Verzeichnis der aktuellen Versorgung mit Breitband bietet. Betreiber von Kommunikationsnetzen werden verpflichtet, regelmäßig entsprechende Daten an die Regulierungsbehörde zu übermitteln.

Einbezogen in die Novelle ist auch das bisherige gesetzliche Regelwerk zum Amateurfunk mit dem Ziel einer Liberalisierung. So werden etwa unzeitgemäße Restriktionen für die Ausübung des Amateurfunkdienstes abgebaut.

Im Ausschuss gab es noch eine Abänderung zur Regierungsvorlage, mit der man den Befürchtungen, es könnte zu einer “Vorratsdatenspeicherung light” kommen, entgegentreten und keine Missverständnisse aufkommen lassen will. Die Opposition zeigte sich im Ausschuss zwar zufrieden mit der Abänderung, stimmte der Novelle aber nicht zu, da aus ihrer Sicht eine Reihe von Fragen weiter offenbleibt.

Seilbahnkonzessionen werden an EU-Bestimmungen angepasst

Die Änderung des Seilbahngesetzes dient der Anpassung an eine EU-Verordnung. Mit den Änderungen erfolgen auch Verwaltungsvereinfachungen und eine Trennung von Konzession und technischer Lebensdauer. Künftig werden für alle Seilbahnsysteme in der Regel eine Konzessionsdauer von 50 Jahren gelten, wobei nach 40 Jahren und dann in weiterer Folge alle 30 Jahre eine Generalrevision durchzuführen ist. Im Ausschuss, der die Änderungen einstimmig billigte, wurde seitens der Opposition nur insofern Kritik laut, als es nicht gelungen ist, die Betriebsbewilligungsverfahren in die ausschließliche Verantwortung des Bundes zu legen.

Alkoholkontrollen kommen auch in der Binnenschifffahrt

Kommt es zum Beschluss der Schifffahrtsnovelle 2018, dann werden unter anderem routinemäßige Alkoholkontrollen durch eine Kontrolle der Atemluft, wie sie im Straßenverkehr üblich sind, auch für die Binnenschifffahrt möglich. Verkehrsminister Norbert Hofer erhofft sich von der Bestimmung eine präventive Wirkung, vor allem auch für LenkerInnen von Freizeitbooten auf Seen.

Finanzgebarung gemeinnütziger Bauvereinigungen im Fokus von Rechnungshofberichten

Die Finanzgebarung gemeinnütziger Bauvereinigungen und die interne Kontrolle bei Direktvergaben des Bundes wird das Plenum auf Grundlage von vier Rechnungshofprüfungen diskutieren. Unter anderem durchleuchtete der Rechnungshof (RH) die Praxis bei Wohnungsverkäufen durch Bauvereinigungen wie die Linzer GWG, wobei die PrüferInnen einmahnten, Kostenreduktionen an die KäuferInnen weiterzugeben. Weitere Prüffelder waren die Vorstandsgehälter bei den Bauvereinigungen bzw. die allgemeine Personalvergütung bei der Wiener GESIBA.

Zu Direktvergaben durch Bundesdienststellen empfiehlt der Rechnungshof verbindliche und einheitliche Standards bei den Beschaffungsvorgängen. Dazu gehören aus RH-Sicht auch angemessene Markt- und Preisrecherchen im Vorfeld.

Weitere Rechnungshofberichte

Anhand weiterer sieben Rechnungshofberichte wollen die Abgeordneten außerdem Themen wie die heimische Forschungsförderung, den Forschungsförderungsfonds FWF, die Österreichische Studentenförderungsstiftung, die Öffentlichkeitsarbeit an den Universitäten sowie den universitären Kollektivvertrag erörtern. Überdies stehen auf der Tagesordnung RH-Berichte über den Umgang von Finanzämtern mit Steuernummern und über Zuständigkeiten des Umweltressorts, konkret das Gartenbauzentrum Schönbrunn und die Beschaffung digitaler Luftaufnahmen, auf denen Geodaten basieren.

Petitionen und Bürgerinitiativen

Beschäftigen werden sich die Abgeordneten dann mit Petitionen und Bürgerinitiativen etwa zur Erhaltung des Botanischen Gartens in Schönbrunn, “Fakten gegen Hetze” bzw. Maßnahmen für die Einhaltung ethischer Grundsätze in den Medien oder mehr Personal für die Polizeiinspektion Telfs.

Erste Lesung: Liste Pilz will raschere Antwort, wenn sich MinisterInnen für schriftliche Anfragen nicht zuständig fühlen

Die Liste Pilz fordert eine Adaptierung der gesetzlichen Bestimmungen, was die Beantwortung schriftlicher Anfragen durch die Regierung betrifft. Demnach sollen Regierungsmitglieder den Abgeordneten künftig binnen sieben Tagen mitteilen müssen, wenn sie für eine Anfrage nicht zuständig sind. Die jetzige Praxis, auch in solchen Fällen die zweimonatige Frist zur Anfragebeantwortung auszuschöpfen, verzögere den Erhalt der gewünschten Auskunft unnötig. An der grundsätzlichen Zweimonatsfrist für Anfragebeantwortungen will die Liste Pilz nicht rütteln. Über den Antrag gibt es am Ende der Nationalratssitzung eine Erste Lesung

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