Zudem ist der von Kartnigs Anwälten angefochtene Beschluss zur U-Haft aufgehoben. Der ehemalige Sturm-Boss zeigte sich sehr glücklich über den Entscheid.
Das Landesgericht für Strafsachen Graz stellte am Mittwochnachmittag in Entsprechung dieser OGH-Entscheidung fest, dass sowohl die Reisepapiere als auch die erlegte Bankgarantie über 1,2 Mio. Euro an Kartnig auszufolgen sind, wie dessen Anwalt Richard Soyer mitteilte.
Ich freue mich wahnsinnig über die objektive Entscheidung des Gerichts. Meine Anwälte haben gut gearbeitet, meinte Kartnig in einem Interview mit ORF Steiermark am Mittwochabend. Er sei sehr glücklich, dass die OGH-Entscheidung passiert sei und dass seine Rechte so gewahrt blieben, betonte der Ex-Chef des Bundesligisten Sturm Graz.
Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Juli über die Grundrechtsbeschwerde des Hannes Kartnig gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Graz (OLG) vom 31. März erkannt, dass dieser in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt wurde, zitierte die Staatsanwaltschaft Graz aus dem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs (OGH). Damit sei der angefochtene Beschluss zur U-Haft aufgehoben.
Der OGH bestätigte, dass in der Causa U-Haft für Kartnig die Begründung des OLG nicht ausreichend gewesen sei. Wie OGH-Vizepräsident und -Mediensprecher Ronald Rohrer gegenüber der APA erklärte, habe das Höchstgericht befunden, dass das OLG nur undeutliche Sachverhaltsannahmen zur Haftvoraussetzung des dringenden Tatverdachts getroffen hat, als es am 31. Mai 2007 die Fortsetzung der Untersuchungshaft beschloss. Auf die Frage, ob Kartnig zu Unrecht in U-Haft gesessen sei, meinte Rohrer, er würde das so nicht sagen.
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