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Kaprun-Prozess beginnt am Dienstag

Unter enormem Medieninteresse beginnt am Dienstag, im Salzburger Kolpinghaus der Prozess über das Feuerinferno im Stollen der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn in Kaprun,

Dieses hatte am 11. November 2000 für 155 Menschen den Tod gebracht. 16 Beschuldigte müssen sich vor Einzelrichter Manfred Seiss (Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat) verantworten. In den Tagen vor Prozess-Beginn gingen die Emotionen hoch, Angehörige von Opfern haben sogar Tumulte angekündigt.

13 Angeklagten wird das „Vergehen der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst“ vorgeworfen, den drei Übrigen das Vergehen der „fahrlässigen Gemeingefährdung“. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre. Auf der Anklagebank müssen drei Mitarbeiter der Gletscherbahnen Kaprun (darunter der Technische Direktor und der verantwortliche Betriebsleiter), zwei Mitarbeiter der Firma Swoboda, die für den Wagenaufbau der Gletscherbahn verantwortlich waren, drei Mitarbeiter der Firma Mannesmann-Rexroth, die eine Hydraulikleitung an der Rückwand eines Heizstrahlers verlegt haben, drei Beamte des Verkehrsministeriums, welche die eisenbahnrechtliche Bewilligung erteilt beziehungsweise Gutachten für die Bewilligung erstellt haben, zwei Inspektoren des Technischen Überprüfungsvereins (TÜV) Österreich, sowie drei Personen, die für Mängel an der Brandschutztür im Alpincenter verantwortlich gemacht werden, Platz nehmen.

Der Prozess sprengt viele Dimensionen. Neben den 15 Verteidigern (ein Anwalt vertritt zwei Beschuldigte) haben sich laut Richter Seiss auch 46 Anwälte angesagt, die Privatbeteiligte vertreten. Zumindest 300 Privatbeteiligte werden sich dem Verfahren anschließen. Weiters haben sich bei Gericht über 60 Medienvertreter akkreditieren lassen. Im Kolpinghaus werden deshalb zwei zusätzliche Räume für je 100 Personen angeboten, in die der Prozess auf Videowänden übertragen wird.

Anberaumt wurde der Kaprun-Prozess zunächst bis zum 25. September. Nach dem Beginn am 18. Juni wird fünf Wochen bis zum 19. Juli verhandelt, dann wird die Verhandlung für eine sechswöchige Sommerpause unterbrochen. Ab 2. September geht es weiter. Nach dem 25. September wurden vorerst keine weiteren Verhandlungstage fixiert, sie werden aber sicher nötig sein. Richter Manfred Seiss will auf jeden Fall noch vor Jahresende ein Urteil sprechen.

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