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Kaprun: Einigung über Schadenersatz möglich

Die Vermittlungskommission über eine Entschädigung für die Überlebenden und Hinterbliebenen der 155 Opfer der Katastrophe von Kaprun tritt am Dienstag in Wien erneut zusammen, um über die Höhe der Entschädigung zu beraten.

Dabei könnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, wenn alle Beteiligten mit der ausverhandelten Summe und den Konditionen einverstanden sind.

Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) hat die Kaprun-Vermittlungskommission am 25. Februar 2004 mit dem Ziel eingesetzt, eine außergerichtliche Lösung der verschiedenen Ansprüche von Überlebenden und Angehörigen von Opfern zu finden. Bei dem Seilbahnunglück am 11. November 2000 am Kitzsteinhorn in Kaprun (Pinzgau) waren 155 Menschen (92 Österreicher, 37 Deutsche, acht Amerikaner, zehn Japaner, vier Slowenen, zwei Holländer, ein Engländer, ein Tscheche) ums Leben gekommen. Das Urteil am 19. Februar 2004 im Strafprozess in Salzburg, wo alle 16 Beschuldigte freigesprochen worden waren, habe bei vielen der Betroffenen Verständnislosigkeit herhervorgerufen und diese Kommission solle zur klimatischen Verbesserung beitragen helfen, sagte damals Böhmdorfer.

Die Reaktionen der Hinterbliebenen auf die justizielle Aufarbeitung der Brandkatastrophe hätten gezeigt, dass die gerichtliche Aufarbeitung derartiger Katastrophen allein nicht ausreiche, um den Betroffenen entsprechend zu helfen. Weder die Instrumentarien des Straf- noch des Zivilverfahrens könnten derart umfänglich Hilfe leisten, wie dies von den Hinterbliebenen erwartet wird – deshalb sei die Vermittlungskommission eingerichtet worden, meinte der damalige Justizminister.

Die Vermittlungskommission soll die Opfer bzw. deren Hinterbliebenen bei der Bewältigung ihrer psychischen Probleme – vor allem aber auch bei deren außergerichtlichen Bemühungen für eine rasche Regelung der Schmerzen- und Schadenersatzforderungen – aktiv unterstützen. Außerdem soll sie sich auch mit der Frage befassen, welche Maßnahmen in einem modernen demokratischen Rechtsstaat – über die Anwendung der Zivil- und Strafgesetze hinaus – in Katastrophenfällen dieser Art notwendig sind, um dem menschlichen Leid der Opfer und deren Hinterbliebenen gerecht werden zu können.

Die Teilnehmer haben sich einvernehmlich auf die Einrichtung einer „Kleinst-Arbeitsgruppe“ von Juristen geeinigt. In dieser Arbeitsgruppe herrsche ein positives Klima – auch die Opfervertreter würden konstruktiv mitarbeiten, sagte einmal der Vorsitzende der Kaprun-Vermittlungskommission, Nationalbank-Gouverneur Klaus Liebscher, zur APA.

Sollten morgen die Summe und der Auszahlungsschlüssel von den Hinterbliebenen angenommen werden, dann gelten gerichtliche Ansprüche als gegenstandslos. Eine Zahlung von Firmen und des Bundes hat es in diesem Ausmaß in Österreich bisher noch nie gegeben.

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