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Kaprun: Deutsche Gutachter erstatteten Anzeige wegen Amtsmissbrauchs

Hartnäckig im Kampf um eine Wiederaufnahme des Kaprunprozesses sind die Stuttgarter Sachverständigen Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner: Sie erweiterten bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien ihre Anzeige vom März dieses Jahres wegen des "Verdachtes der Korruption und der vorsätzlichen Strafvereitelung" um jenen des "Amtsmissbrauchs". Das Kaprun-Unglück | WTW bittet Ministerien um Mithilfe

Diese Strafanzeige sei als Zeugenschutz zu verstehen, sagte Keim am Montag. Beim Brand einer Standseilbahn waren am 11. November 2000 in einem Tunnel 155 Menschen verbrannt.

Beim Unternehmen von Keim und Schrettenbrunner, der Group WTW Services, hätten sich anonym bleiben wollende Zeugen gemeldet, die aus Angst vor Repressalien keine namentlich rückverfolgbare Aussagen machen wollen. “Wir verstehen diese Strafanzeige auch als Zeugenschutz und soll jedem Zeugen ermöglichen, bei der WTW anonym bleibende Aussagen zu machen”, so Keim.

Der Erweiterung liege auch folgender Sachverhalt zugrunde: Schon im April 2001 sei im noch laufenden Beweisverfahren an den Brandschutzeinrichtungen des Alpincenters gearbeitet geworden. Hierfür wäre die private Firma eines im Verfahren beschuldigten führenden Angestellten der Gletscherbahn Kaprun AG beauftragt gewesen. Der an der Brandschutzeinrichtung beschäftigte Handwerker habe sich als Mitarbeiter einer fingierten Firma ausgegeben und wäre tatsächlich alleinvertretungsberechtigter geschäftsführender Mitgesellschafter der Firma des beschuldigten führenden Angestellten der Gletscherbahn Kaprun AG gewesen, so die beiden Deutschen.

Zuvor wäre die private Firma des beschuldigten und führenden Angestellten der Gletscherbahn Kaprun AG unter anderem mit dem elektrischen Anschluss der Brandschutzeinrichtungen und der anschließenden Prüfung der Funktionsfähigkeit derselben beauftragt gewesen. Hierfür habe ein anderer Beschuldigter, “der für die Planung des gesamten Bauvorhabens im Alpincenter verantwortlich war, das private Unternehmen des führenden Angestellten der Gletscherbahn Kaprun AG in das Leistungsverzeichnis für das Bauvorhaben eingetragen. Dem Gericht war die Beauftragung der privaten Firma des beschuldigten führenden Angestellten und des Handwerkers mit Auszug des Firmenbuches bekannt”, so Keim und Schrettenbrunner. Mit fingiertem Firmennamen wären “die Beauftragungen der privaten Firma des Beschuldigten von Amts wegen vertuscht” worden.

Bei dem verheerenden Brand in den Wagen der Standseilbahn waren am 11. November 2000 in einem Tunnel 155 Menschen verbrannt oder erstickt, unter ihnen mehr als 30 Deutsche. Im ersten Prozess 2004 in Salzburg waren alle 16 österreichischen Angeklagten freigesprochen worden. Eineinhalb Jahre später wurde das Urteil bestätigt.

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