In einem am Montag vor dem Landgericht Frankfurt verlesenen Brief hieß es, Meiwes drücke sein herzliches Beileid zum Tod des Berliner Ingenieurs aus. Gleichwohl sei die Tötung des Mannes ein schöner Tod gewesen, den sich Bernd seit Jahren gewünscht habe. Der Brief gehört zu bisher unveröffentlichtem Aktenmaterial des Landeskriminalamtes, das am Montag auszugsweise verlesen wurde.
Darin enthalten waren auch E-Mails und Chats, in denen Meiwes seine sexuelle Lust beschreibt, die er empfunden habe, als er das Tatvideo angeschaut habe. Er habe sich dabei sexuell befriedigt, schrieb er einem Kommunikationspartner im Internet.
Der Angeklagte hatte vor kurzem ausgesagt, er sei nur das erste Mal durch das Tatvideo sexuell erregt gewesen, aber nicht auf Grund der Bilder, sondern wegen des ersten Essens aus dem Menschenfleisch. Als erotische Stimulanz brauche ich kein Video, hatte er betont. Das Video will er nur aus dem Grund aufgenommen haben, um die Freiwilligkeit von Bernd B. beweisen zu können.
In den jetzt verlesenen Mails und Chats sprach Meiwes von der absoluten Macht über einen Menschen, die er so geil gefunden habe. Er habe einen schönen Körper zerschneiden und das Fleisch dann verspeisen wollen. Mir kommt es auf den Sex und das Fleisch an, ließ er einen Chat-Partner wissen. Meiwes kündigte auch an: Der nächste wird vorher betäubt und dann erst geschlachtet. In einigen Mails versuchte er sich mit einem Pärchen zu verabreden.
Die Äußerungen stammen aus 30 Aktenordnern, die erst jetzt in das Verfahren eingeführt worden sind. Es sind Akten, die der Verteidigung aufgefallen waren und die zum Großteil vom hessischen Landeskriminalamt stammen.
Meiwes muss sich in dem zweiten Prozess seit 12. Jänner wegen Mordes vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Im ersten Prozess war er vom Landgericht Kassel wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Laut BGH ist unter anderem das Mordmerkmal zur Befriedigung des Geschlechtstriebs nicht ausreichend geprüft worden.
Der Prozess soll am 3. April fortgesetzt werden. Für den 18. April ist das Gutachten des Sexualwissenschaftler Klaus Beier vorgesehen, und am 24. April soll der Göttinger Psychiater Georg Stolpmann die Persönlichkeit und Schuldfähigkeit des Angeklagten begutachten. Der Urteil fällt voraussichtlich am 9. Mai.
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