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Kann ein Kind ein Schaden sein?

Der Oberste Gerichtshof hat einem Kärntner Ehepaar Schadenersatz zugesprochen, weil eine Ärztin zur Zeit der Schwangerschaft nicht erkannt hatte, dass das Kind der beiden behindert sein würde.

Heute ist der Bub sechs Jahre alt. Er trägt Teile des Rückenmarks offen, hat einen Wasserkopf und Klumpfüße. Und doch lebt er. Weil die Ärztin nicht zur Abtreibung riet, muss nun das Krankenhaus alle Lebenshaltungskosten des Kindes bezahlen. Das Spital ist schuld an der Geburt, nun soll es auch für den Buben aufkommen. Das Urteil klärt, dass den Eltern Schaden entstand. Es sagt kaum verhohlen, dass es besser wäre, wenn das Kind nie zur Welt gekommen wäre. Es ist indirekt ein Todesurteil, das zu spät kommt. Dieses Kind, das bereits sechseinhalb Jahre durchgehalten hat und hoffentlich nicht versteht, was da eben geschieht, wird mit einem Zahlenwert bemessen.

Um den Schaden wieder gutzumachen, wird eine Summe x veranschlagt, die das Krankenhaus zu tragen hat. So viel eben, wie ein Kind, das ein Schaden ist, zum Leben braucht. Ein Mensch aber, dessen Lebensrecht mit Geld aufgewogen werden kann, wird dadurch versachlicht. Der Mittelklassewagen, der sich als Fabrik-Irrtum erweist, kostet 22.000 Euro. Der Urlaub, der gründlich daneben ging, 999 Euro. Das Kind, das man nicht haben wollte, so und so viel Euro. Niemand hält die Aufgabe der Eltern für leicht. Kaum einer, der nicht selber Vergleichbares leisten muss, vermag sich vorzustellen, was es bedeutet, ein derart krankes Kind aufzuziehen. Aber wenn ein Gericht sich anmaßt, zu entscheiden, welches Leben lebenswert ist und welches nicht, übersteigt es seine Kompetenzen bei weitem.

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