Kampusch-Vater klagt auf Schadenersatz
Das berichtet die “Kronen Zeitung” in ihrer Samstag-Ausgabe. Streitwert der Klage: 72.000 Euro.
Koch hatte ursprünglich 100.000 Euro Schmerzensgeld und 30.000 Euro Aufwandsentschädigung für polizeiliche “Ermittlungspannen” begehrt, da – so seine Argumentation – bei rechtzeitiger Verfolgung eines konkreten Hinweises auf den Entführer von Natascha Kampusch diese viel früher aus den Fängen von Wolfgang Priklopil befreit und ihm, Koch, seelisches Leid sowie die langwierige Suche nach seiner Tochter erspart hätten werden können.
Ein Hundeführer hatte bereits im April 1998 Wolfgang Priklopil mit dem verschwundenen Mädchen in Zusammenhang gebracht. Der Hinweis dürfte dann offensichtlich “versickert” sein.
Da die Finanzprokuratur Kochs Forderung nicht nachvollziehen konnte, will dieser nun die Republik auf dem ordentlichen Rechtsweg belangen. Dem Vernehmen nach fordert Koch auch einen Lokalaugenschein im Haus Priklopils in Strasshof, wo seine Tochter gefangen gehalten wurde.
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