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Kampusch: StA Graz soll in Ermittlungen eingebunden werden

Die Staatsanwaltschaft (StA) Graz könnte in die im November 2008 wieder aufgenommenen Ermittlungen rund um den Entführungsfall Natascha Kampusch eingebunden werden.

Es gebe diesbezügliche Überlegungen, bestätigte Justizsprecherin Katharina Swoboda, einen entsprechenden Bericht der “Wiener Zeitung” (Dienstagsausgabe). Dass diese Entscheidung schon feststehe und eine andere Anklagebehörde die Leitung der Erhebungen übernommen habe, wies sie zurück.

Laut dem Bundeskriminalamt (BK) fand am Montag allerdings bereits ein erstes Gespräch mit einem Staatsanwalt der Grazer Behörde statt. Geht man nach dem Chef der Innenministeriums-Evaluierungskommission in dem Fall, dürfte es sich dabei um den Grazer Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher handeln. “Ich weiß, dass er da eine Rolle spielt. Was für eine, wann und in welcher Form kann ich nicht sagen”, präzisierte der Ex-Verfassungsgerichtshofpräsident Ludwig Adamovich einen entsprechenden Vorab-Bericht der Tageszeitung “Österreich” (Mittwochausgabe). “Wie genau seine Aufgabe definiert ist, weiß ich nicht.”

Laut Adamovich geht es bei den jüngsten Plänen der Justiz auch um Vernehmungsprotokolle mit Natascha Kampuschs Aussagen nach der Befreiung im Jahr 2006. “Das BK wollte da hineinsehen und das ist ihm offenbar nicht gewährt worden”, erklärte der Kommissionsleiter. “Das spielt da eine Rolle.”

Dass der Ermittlungsakt generell in ein anderes Bundesland wandern könnte, ist laut Justizsprecherin Swoboda nur ein Gerücht. Die Zuständigkeit bleibe weiter bei der Behörde in Wien, betonte sie. Derzeit gebe es lediglich die Überlegung, “dass man sich von einer anderen StA oder Oberstaatsanwaltschaft (OStA) jemanden holt und den Akt noch einmal ansieht”. Laut ORF-Mittagsjournal könnte dies auch jemand aus Linz sein.

Angedacht sei der Schritt als Erweiterung und Zuständigkeit in zweiter Instanz im Bereich der OStA, so Swoboda. “Fest steht noch nichts.” Ein Konflikt zwischen Justiz- und Innenressort wäre jedenfalls nicht der Grund für solch eine Entscheidung. Vielmehr gehe es um den Bericht der Evaluierungskommission. Diese beschäftigt sich unter anderem mit der Verbesserung organisatorischer Ermittlungsabläufe.

“Wir wissen, dass die StA den Akt möglicherweise noch einmal ansieht oder evaluiert”, so der im BK für die Ermittlungen zuständige Generalmajor Gerhard Lang. Die zuständigen Beamten hätten es allerdings nach wie vor mit dem von Beginn an zuständigen Wiener Staatsanwalt zu tun. Dass es einen klaren Hinweis auf weitere Täter gebe und man mit Festnahmen rechne, wies er zurück: “Ich kann das nicht bestätigen. Es gibt keine Spur für Verhaftungen.” Die laufenden Erhebungen werden inhaltlich nicht kommentiert. An dem Auftrag habe sich nichts geändert, es gehe nach wie vor um Erhebungen im Zusammenhang mit dem Kinderpornografie-Paragrafen (207a). Die Fakten hätten sich rund um den Fall Kampusch ergeben, damit direkt aber nichts zu tun.

Bei der StA Wien wusste man am Dienstag offiziell noch nichts von einer Hinzuziehung einer weiteren Behörde. Es würden diesbezüglich aber offenbar Überlegungen im Raum stehen, erklärte Sprecherin Michaela Schnell. Dass die Wiener StA die Ermittlungen blockiere, sei ungerecht, der zuständige Staatsanwalt habe sich sehr engagiert. “Ich glaube nicht, dass wir uns so etwas vorwerfen lassen müssen”, so Schnell. “Wir halten einer Überprüfung stand.” Die Staatsanwaltschaft Graz erfuhr laut ihrem Sprecher Manfred Kammerer erst aus den Medien von den jüngsten Entwicklungen.

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