Das hat jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) laut einem Bericht der Tageszeitung “Der Standard” (Freitagausgabe) entschieden. Die Gratiszeitung “Heute” hatte die Fotos im Juli 2007 veröffentlicht und mit Bemerkungen – wie “Ihr neues Glück”, “Natascha: Süß ist ihre Liebe” – angereichert.
Das Wiener Straflandesgericht hatte in der Causa in erster Instanz ebenso entschieden und der heute 21-Jährigen eine medienrechtliche Entschädigung in der Höhe von 13.000 Euro zugesprochen. In der Berufungsverhandlung gab das Wiener Oberlandesgericht (OLG) “Heute” Recht und sah keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs von Natascha Kampusch.
Aktiv wurde nach diesem Urteil die Generalprokuratur, die mit “Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes” den Obersten Gerichtshof anrufen könne, so “Der Standard”. Am Mittwoch habe der OGH diesbezüglich entschieden, dass das Urteil des OLG Paragraf 7 des Mediengesetzes verletze. Dieser schützt den “höchstpersönlichen Lebensbereich”.
Für Kampusch hat die Entscheidung zu ihren Gunsten keine praktischen Auswirkungen, heißt es in dem Bericht. Strafverfahren könnten auf diesem Weg nur zugunsten des Angeklagten – sprich “Heute”- wiederaufgerollt werden. Kampusch habe mit dem Gratisblatt überdies schon einen Vergleich geschlossen. Der Anwalt der 21-Jährigen, Gerald Ganzger, wolle eine gegen das OLG-Urteil eingebrachte Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zurückziehen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.