Die Tatsache, dass Akten und Beweismittel zum Teil nicht zugänglich sind, sei “irgendwie schon ein Problem, sie gehört zu den Dingen, die zu erwähnen sind”. Das sagte der Vorsitzende der Kampusch-Kommission, der frühere Verfassungsgerichtshofpräsident Ludwig Adamovich, am Donnerstag der APA. Die im Februar eingerichtete Kommission soll die Ermittlungen nach der Entführung der damals zehnjährigen Natascha Kampusch im März 1998 evaluieren bzw. allfällige Pannen aufzeigen.
Nach der Flucht Natascha Kampuschs im August 2006 aus achtjähriger Gefangenschaft und ihrer Befragung durch die Polizei waren Einvernahmeprotokolle und Beweismittel zum Teil unausgewertet an Staatsanwalt und Gericht übermittelt worden, ein Teil war der jungen Frau zurückgegeben worden. Begründet wurde das vom Innenministerium damit, dass man verhindern wolle, dass heikle Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Medienberichten zufolge wurde von Ermittlern kritisiert, dass dadurch die völlige Klärung des Falls verhindert werde. Kampuschs Entführer Wolfgang Priklopil nahm sich unmittelbar nach ihrer Flucht das Leben.
“Hier geht es um das grundsätzliche Thema Opferschutz, der hier eine wesentliche Rolle spielt”, hielt Adamovich fest. “Die Frage ist: Wie weit kann so etwas gehen? Aber diese Frage geht über die Reichweite der Kommission hinaus. Deren Aufgabe besteht darin zu sehen, was die Sicherheitsbehörden getan haben, nicht aber, was Staatsanwalt und U-Richter getan haben. Wir werden Fragen formulieren, wenn wir der Meinung sind, dass etwas offen ist.” Ob die Kommission Einsicht in vorerst nicht zugänglichen Aktenteile beantragen werde, könne er im Moment nicht sagen, “da spielen viele Komponenten eine Rolle”, erklärt der frühere Verfassungsgerichtshofspräsident.
Die Kommission habe bisher mit rund 15 Auskunftspersonen aus dem Bereich der Exekutive gesprochen, weitere sechs bis sieben sollen noch befragt werden, sagte Adamovich. Mit Natascha Kampusch werde man sicher nicht reden. Die Kommission tritt das nächste Mal am 28. April zusammen, am 10. Juni soll der Abschlussbericht vorliegen.
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