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Kampusch: Kein Verfahren gegen Staatsanwälte

Das Verfahren gegen die Staatsanwälte in der Causa Kampusch ist eingestellt
Das Verfahren gegen die Staatsanwälte in der Causa Kampusch ist eingestellt ©APA
Wie bereits angekündigt, wurde am Donnerstag offiziell bekannt gegeben, ob die Staatsanwälte im Fall Kampusch sich wegen Amtsmissbrauch vor Gericht werden verantworten müssen. Wie bereits vermutet, wird es jedoch zu keinem Prozess kommen.
Verfahren eingestellt
Entscheidung erwartet
Ermittlungen gefordert
Fotos von Natascha Kampusch
PK "Kampusch-Verfahren"
Staatsanwälte vor Gericht

Eine strafrechtliche Verfolgung wird es für die fünf Staatsanwälte, die in die Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch eingebunden waren, nicht geben. Das gegen die Betroffenen – darunter der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Werner Pleischl, und der ehemalige Kampusch-“Sonderermittler” und nunmehrige Chef der Staatsanwaltschaft (StA) Graz, Thomas Mühlbacher, – geführte Amtsmissbrauchs-Verfahren wird eingestellt.

Das gaben am Donnerstag Christian Pilnacek, der zuständige Sektionschef im Justizministerium, und die Behördenleiter der OStA Innsbruck sowie der StA Innsbruck, Kurt Spitzer und Brigitte Loderbauer, bekannt.

Beschuldigungen Rzeszuts im Fall Kampusch wird nicht nachgegangen

Die Tiroler Strafverfolgungsbehörden hatten gegen ihre Wiener Kollegen auf Basis von Anschuldigungen des ehemaligen OGH-Präsidenten Johann Rzeszut ermittelt, der diesen in seiner Funktion als Ex-Mitglied einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission zu den Kampusch-Ermittlungen schwere Versäumnisse vorgeworfen hatte. Rzeszut bezichtigte die Staatsanwälte, wissentlich wesentliche Ergebnisse der Polizeiarbeit ignoriert und sich frühzeitig auf Wolfgang Priklopil als Einzeltäter festgelegt zu haben.

Verfahrenseinstellung für Werner Pleischl “Genugtuung”

Mit Genugtuung hat Werner Pleischl, der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, die Einstellung des gegen ihn und gegen vier weitere Staatsanwälte geführten Amtsmissbrauchs-Verfahrens zur Kenntnis genommen. Pleischl hofft nun, dass damit die Spekulationen über immer wieder behauptete Versäumnisse bei den Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch ein Ende finden, wie er erklärte.”In diesem Fall ist allen Verdachtsmomenten nachgegangen worden. Insbesondere der Vermutung, es könnte neben Wolfgang Priklopil einen zweiten Täter gegeben haben”, betonte Pleischl. In diesem Zusammenhang habe man speziell die Aussage einer ehemaligen Mitschülerin von Natascha Kampusch “sehr ernst genommen”, die angegeben hatte, sie habe bei der Verschleppung der damals Zehnjährigen einen zweiten Mann wahrgenommen, während das Entführungsopfer nach der geglückten Flucht stets nur von einem Einzeltäter gesprochen hatte.

Allen Hinweisen im Fall Kampusch nachgegangen

“Es ist nichts Ungewöhnliches, dass Zeugenaussagen differieren”, gibt Pleischl zu bedenken. Man sei der Aussage der Zeugin “und allen sinnvollen Beweisansätzen auf einen möglichen zweiten Täter” nachgegangen: “Die entsprechenden Hinweise wurden entweder widerlegt oder konnten zumindest nicht erhärtet werden.” Auch Sachbeweise, die auf einen Komplizen Priklopils hingedeutet hätten, fanden sich nicht, bekräftigte der OStA-Chef einmal mehr. So wurden im Verlies, in dem Kampusch jahrelang festgehalten wurden, ausschließlich DNA-Spuren des Mädchens und Priklopils sichergestellt.

Mehr oder weniger offene Unterstellungen, die Strafverfolgungsbehörden könnten in dieser Causa etwas vertuscht haben, sind für Pleischl gleichermaßen nicht nachvollziehbar wie empörend. “Mit dieser Sache waren die Wiener Polizei, die Sonderkommission im Burgenland, das Bundeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft Wien, die Oberstaatsanwaltschaft Wien, der Grazer Oberstaatsanwalt Mühlbacher und zuletzt die Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck befasst. Was hätten wir für ein Interesse, Kinderschänder zu decken? Es ist nicht denkbar, dass wir so jemanden decken! Wenn wir als Staatsanwaltschaft ein so schreckliches Verbrechen aufdecken können, tun wir es.”

Pleischl: “Unverantwortlich, Ängste zu schüren”

Grundsätzlich hält es Pleischl für “unverantwortlich, bei der Bevölkerung Ängste zu schüren, die Staatsanwaltschaften würden Hinweisen auf Kindesmissbrauch nicht nachgehen”. Er selbst sei Vater und Großvater: “Ich kenne die Angst eines Elternteils, wenn ein Kind zehn Minuten zu spät von der Schule heimkommt.”

Wiewohl der OStA-Chef die Untersuchungen in der Causa Kampusch derzeit für abgeschlossen ansieht, versichert er, dass diese bei neuen Beweismitteln selbstverständlich wieder anlaufen würden: “Wenn etwas Neues kommt, wird selbstverständlich weiter ermittelt. Fakt ist allerdings: Es gibt seit Jahren nichts Neues.” Die Entscheidung über ein mögliches Verfahren gegen die Staatsanwälte wird jedoch vermutlich nicht noch einmal aufgerollt.
(apa)

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