Das gab Hansjörg Mayr, Sprecher der Anklagebehörde, am Dienstag bekannt. Anfang September sollen in der Causa weitere Entscheidungen getroffen werden. Die Staatsanwaltschaft will laut Mayr die Beweisergebnisse, darunter die Vernehmungsprotokolle der Beschuldigten sowie von Zeugen wie dem dem früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Ludwig Adamovich, und der einzigen Zeugin der Entführung, bis Anfang September prüfen.
Neben den Vernehmungsprotokollen würden auch bei Gericht eingelangte Stellungnahmen und Unterlagen zur Prüfung im Fall Natascha Kampusch herangezogen. Inhaltlich wollte Mayr zu den Verfahrensergebnissen keinen Kommentar abgeben.
Einzige Zeugin im Fall Kampusch vernommen
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wird nach der Übermittlung der Ergebnisse prüfen, ob die Beweisaufnahme ausreiche oder nicht, so Richter Putz. Wenn ja, werde die Behörde eine Anklageerhebung oder eine Einstellung des Verfahrens beschließen. Außerdem gehe ein Vorhabensbericht an das Justizministerium. Dieses müsse einer Anklage beziehungsweise einer Einstellung entweder zustimmen, den Schritt ablehnen oder eine neue Beweisaufnahme anordnen, erläuterte der Ermittlungsrichter das Prozedere.
Am vergangenen Freitag war die einzige Zeugin der Entführung im Jahr 1998, eine heute 25-jährige Frau, vernommen worden. Sie hatte lange Zeit von zwei Tätern gesprochen und diese Aussage schließlich 2009 revidiert. Die Entführungszeugin hatte ursprünglich gegenüber der Polizei ausgesagt, damals als Zwölfjährige zwei Männer dabei beobachtet zu haben, wie sie die zehnjährige Kampusch in ein Auto gezerrt hätten.
Beschuldigte Staatsanwälte sagten Einvernahme ab
Zwei der beschuldigten Staatsanwälte, der Leiter der Wiener Oberststaatsanwaltschaft (OStA), Werner Pleischl, und der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz und ehemalige Sonderermittler in der Causa Kampusch, Thomas Mühlbacher, hätten Ende Juni in Innsbruck einvernommen werden sollen. Beide entschlugen sich “überraschend” der Aussage, erklärte Putz damals. Diese und weitere Aussagen des Richters sorgten anschließend justizintern für Aufregung.
Pleischl brachte einen Ablehnungsantrag gegen Putz ein, dem kurz darauf vom Landesgericht Innsbruck nicht stattgegeben wurde.
Als Zeuge wurde neben der 25-jährigen Frau und Adamovich auch der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut, befragt. Beide wollten am Rande der Vernehmungen keine inhaltlichen Stellungnahmen abgeben. Adamovich meinte lediglich, das Ermittlungsverfahren am Landesgericht Innsbruck sei “in guten Händen”.
(apa)
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