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Kampusch: Entscheidung über Amtsmissbrauchs-Vorwürfe ausständig

Die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs im Fall Natascha Kampusch sind noch nicht geklärt
Die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs im Fall Natascha Kampusch sind noch nicht geklärt ©APA
In der Causa Kampusch muss das Ministerium nun entscheiden, ob den Amtsmissbrauchs-Vorwürfen weiter nachgegangen werden soll. Der Vorhabensbericht über die Vorwürfe, die Ex-OGH-Präsident Johann Rzeszut gegen zwei Staatsanwälte erhoben hatte, ist nun abgeschlossen.
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Im Fall um das Entführungsopfer Natascha Kampusch ist die Arbeit der Staatsanwaltschaft Innsbruck vorerst abgeschlossen. Die Tiroler Anklagebehörde hatte die von Johann Rzeszut, dem Ex-Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (OGH), in den Raum gestellten Amtsmissbrauchs-Vorwürfe gegen ranghohe Staatsanwälte untersucht.

Die Beschuldigungen Rzeszuts waren gravierend. Rzeszut war Mitglied der Evaluierungskommission im Entführungsfall Natascha Kampusch und bezichtigte unter anderem den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl, und den Kampusch-“Sonderermittler” und zwischenzeitlich zum Leiter der Staatsanwaltschaft Graz bestellten Thomas Mühlbacher gravierender Versäumnisse im Entführungsfall Kampusch.

Eingehende Prüfung noch ausständig

Der geheime Vorhabensbericht der Tiroler Anklagebehörde liegt bereits seit einigen Wochen im Justizministerium, bestätigte Ressortmediensprecherin Daniela Albegger auf APA-Anfrage einen Bericht in der Dienstag-Ausgabe der “Salzburger Nachrichten”. Dieser werde nun eingehend geprüft: “Wie lange das dauern wird, kann man nicht sagen.” Justiz-Insider sind davon überzeugt, dass die Entscheidung, ob das Verfahren gegen Pleischl & Co wie allgemein erwartet eingestellt oder Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhoben wird, erst 2012 fallen wird.

Sollte es keinen Prozess gegen die Staatsanwälte geben, geht Rzeszut davon aus, dass er selbst vor Gericht landet. Der pensionierte OGH-Präsident war im Rahmen der Untersuchungen der Tiroler Strafverfolgungsbehörden zeugenschaftlich vernommen worden und hatte dabei unter Wahrheitspflicht erneut angegeben, die Staatsanwälte hätten im Fall Kampusch wesentliche Ergebnisse der Polizeiarbeit ignoriert und sich frühzeitig auf Wolfgang Priklopil als Einzeltäter festgelegt. Die Salzburger Nachrichten zitieren Rzeszut: “Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Es kommt zur Anklage wegen Amtsmissbrauchs oder man muss mich wegen falscher Zeugenaussage und Verleumdung klagen”.

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