Immer mehr Autolenker weichen dem Stau vor der Kreuzung im Ortszentrum von Höchst aus. Betroffen sind die Bereiche Gartenstraße, Sonnengarten und Schützenstraße. Ebenso wird der Rebgarten als Schleichweg benützt. Obwohl der Lkw-Stau in jüngster Zeit erfreulich abgenommen hat, soll der Schleichverkehr reduziert werden. Entsprechende Maßnahmen betreffen aber stets auch die Anrainer selbst. Sie müssten kurze Umwege in Kauf nehmen.
Verkehrsplaner DI Martin Besch erläuterte die Vorhaben vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 9. Oktober. Er berichtete, dass laut entsprechenden Zählungen knapp drei Viertel der Fahrten durch diese Gebiete führen, lediglich ein Viertel ist Ziel- und Quellverkehr.
Diagonalsperre
Markant ist der Vorschlag einer Diagonalsperre im Bereich der Kreuzung Gartenstraße-Sonnengarten. Diese Sperre würde es unmöglich machen, die Abkürzung vom Kreisverkehr beim „Schwanen“ in Richtung Schützenstraße oder umgekehrt zu nutzen. Versenkbare Poller würden allerdings für Einsatzfahrten der Feuerwehr freie Fahrt ermöglichen.
Ein zweiter Vorschlag von DI Besch ist eine Einbahnregelung im Endbereich des Rebgarten. Dort soll die Einfahrt in die L202 unterbunden werden. Von der Hauptstraße in den Rebgarten Richtung Rheinauhalle wäre die Einfahrt auch künftig möglich.
Sämtliche Maßnahmen gelten aber stets auch für die Bewohner des betreffenden Gebietes. Wer also an der Schützenstraße wohnt, müsste künftig ebenfalls einen kleinen Umweg einplanen, ebenso Anrainer von Gartenstraße und Sonnengarten.
Anrainer werden informiert
Aus diesem Grund beschloss die Gemeindevertretung, dass zuerst das Gespräch mit den Anrainern gesucht wird. Stimmen die unmittelbar Betroffenen den Plänen zu, so können die Sperre Gartenstraße/Sonnengarten bzw. die Einbahnregelung am Rebgarten vorerst provisorisch erfolgen. Erst nach einer erfolgreichen Probezeit würde die Sperre der Schleichwege dann endgültig erfolgen.
Ein Thema ist dabei die freie Fahrt für Einsatzfahrzeuge. Es ist kein Problem, einen Poller ferngesteuert zu versenken, bevor ein Fahrzeug der Feuerwehr passieren muss. Bei einem Einsatzalarm müssen aber vor dem Ausrücken zuerst die Feuerwehrmänner mit ihren Privatfahrzeugen zum Gerätehaus zufahren können.
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