Auch Heim in Wien-Alsergrund offen
Wie die “Kronen Zeitung” (Internetausgabe) berichtet, gab Kickl eine Weisung aus, wonach Polizistinnen und Polizisten obdachlosen Personen zunächst eine Notschlafstelle in dem jeweiligen Bundesland nennen müssen. Seien diese belegt, sei der Person die vorübergehende Versorgung in einer Bundesbetreuungseinrichtung anzubieten. Es gebe rund 20 dieser Einrichtungen, etwa in Wien-Alsergrund, Traiskirchen (Niederösterreich), Salzburg und Villach.
(APA/red)
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