Am Vormittag befragten zunächst weiterhin die drei Richter der Strafkammer die Frau. Combe zeigte sich zufrieden mit der – wie sie sagt – sehr ausführlichen und gewissenhaften Vernehmung durch das Gericht. “Das habe ich in der Intensität in 28 Jahren noch nicht erlebt.”
Inzwischen liegen weitere Untersuchungsergebnisse zu digitalen Fotos vor, die auf dem Computer der Nebenklägerin gefunden wurden. Sie hatte fast ein Jahr vor der von ihr angegebenen Tat Fotos von blauen Flecken auf ihren Oberschenkeln gemacht. Der von der Verteidigung beauftragte Gutachter Bernd Brinkmann – den das Gericht wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnte – hatte die Bilder als Dokumente einer “Selbststudie” gedeutet. Die Frau habe den “zeitlichen Verlauf” eines Hämatoms untersuchen wollen.
Dabei war Brinkmann jedoch davon ausgegangen, dass die Fotos im Abstand von einer halben Stunde gefertigt wurden. Diese Annahme war nach den neuen Untersuchungsergebnissen wohl falsch: Wie der Vorsitzende Richter am Montag zu Beginn der Verhandlung mitteilte, liegen zwischen den Aufnahmen nur 33 Sekunden. Der Zweck der Aufnahmen bleibt jedoch weiter unklar.
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