Oltrogge bestätigte, dass dem Rechtshilfeersuchen der Mannheimer Strafkammer von der Staatsanwaltschaft Zürich stattgegeben wurde. Die Entscheidung, die Ex-Geliebte in ihrer Heimat zu vernehmen, könne aber noch von ihr angefochten werden. Im Falle eines Einspruchs müsste darüber eine andere Schweizer Instanz entscheiden.
Die über Kachelmanns Mobiltelefon ermittelte Frau soll der Staatsanwaltschaft von einem gewaltsamen Übergriff berichtet haben. Der Vorfall soll sich wenige Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung in Schwetzingen ereignet haben. Da die Fotografin wegen des erwarteten Medienauflaufs nicht nach Mannheim kommt, was sie als Schweizerin verweigern darf, soll die Vernehmung in ihrem Heimatland stattfinden. Wie in Rechtshilfeverfahren üblich, wird der Termin ohne Öffentlichkeit stattfinden.
Kachelmann muss sich seit 6. September wegen des Vorwurfs der schweren Vergewaltigung und Körperverletzung verantworten. Seine langjährige Freundin beschuldigt ihn, sie am 9. Februar 2010 nach einem Streit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Tat. Seine Verteidiger sprechen von einer Falschanschuldigung aus Rache.
Am Mittwoch war der Prozess in Mannheim nach knapp einem Monat Unterbrechung fortgesetzt worden. Die Öffentlichkeit blieb am 23. Verhandlungstag komplett ausgeschlossen. Die Strafkammer sah sich ein Video von einer früheren Vernehmung des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers an. Darauf schilderte die langjährige Freundin Kachelmanns der Schwetzinger Polizei die angebliche Tat.
Der Prozess wird am 24. Jänner fortgesetzt.
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