AA

K.O.-Tropfen und rohe Gewalt

Ein 38-Jähriger musste soch vor Gericht verantworten.
Ein 38-Jähriger musste soch vor Gericht verantworten. ©VOL.AT/Eckert
38-jähriger Bregenzerwälder verurteilt, weil er seine Eifersucht nicht im Griff hat.

von Christiane Eckert/VOL.AT

Der Angeklagte bestreitet bis zum Schluss. Doch der Schöffensenat glaubt dem Opfer: „Es war authentisch, glaubwürdig und es gibt keinen Grund, warum diese Frau eine solche Geschichte hätte erfinden sollen“, so die Begründung. Es geht um einen Vorfall im September vergangenen Jahres. Der Mann wollte sämtliche Chats und Kontakte vom Handy seiner Freundin auf seinen Laptop kopieren, um sie zu kontrollieren. Er war wegen allfälliger anderer Konkurrenten eifersüchtig. Sie zeigte ihm ihre Kontakte, wollte aber nicht, dass er ihre Passwörter weiß und selbständig alles kopiert. Es kam zum Streit, bei dem der Mann die 32-Jährige würgte und brutal trat.

„Beruhigt“

Anschließend wollte der Freund seine Freundin angeblich beruhigen. Er brachte ihr einen Baileys, doch er schmeckte recht seltsam. Der Mann wollte gleich noch einen zweiten servieren, doch die junge Frau sah, wie er etwas ins Glas tropfte. Sie ahnte, dass irgend eine seltsame Substanz im Drink war. Ihr wurde schlecht, sie war zeitweise abwesend, musste erbrechen und fühlte sich die ganze Nacht elend. Der Mann versuchte ihr einzureden, dass sie einen Nervenzusammenbruch erlitten habe. Sie schöpfte Verdacht und begab sich ins Spital. Die Bestätigung lag zwei Tage später am Tisch. Es war GBL, also die berühmten K.O.-Tropfen, die ihr so übel mitgespielt hatten. In jener Nacht hatte der Mann auch ihr Handy an seinen Laptop eingesteckt, um Daten zu überspielen.

Waffenarsenal

Der zweifach Vorbestrafte wird auch wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt. Er besitzt mehrere Hieb- und Stichwaffen, zwei Armbrüste, eine Pumpgun und andere verbotene Dinge. Er wurde vor längerer Zeit mit einem Waffenverbot belegt. Das Gericht glaubt dem Opfer, der Wälder wird zu 18 Monaten, sechs davon unbedingt verurteilt. Für die blauen Flecken und das psychische Leid muss er dem Opfer vorläufig 1500 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • K.O.-Tropfen und rohe Gewalt