AA

K.o.-Tropfen-Prozess endete mit Freispruch

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, K.O.-Tropfen in ein mit Wein gefülltes Glas geschüttet zu haben.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, K.O.-Tropfen in ein mit Wein gefülltes Glas geschüttet zu haben. ©Symbolbild/Bilderbox
Für Strafrichter ist nicht erwiesen, dass vorbestrafter Angeklagter 35-jährige Frau betäubt und danach sexuell missbraucht hat.

(Neue/Seff Dünser)

Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person wurde der 36-jährige Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Aus Sicht der Richter ist nicht erwiesen, dass der vorbestrafte 36-Jährige tatsächlich seine 35-jährige Bekannte mit K.o.-Tropfen betäubt und danach während deren Bewusstlosigkeit mehrfach sexuell missbraucht hat.

Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe. Verteidiger German Bertsch beantragte mit Erfolg einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Beschuldigte sagte, es sei nicht wahr, dass er am 2. September 2017 in deren Wohnung im Bezirk Feldkirch in einem unbemerkten Augenblick K.o.-Tropfen in das mit Wein gefüllte Glas der Frau geschüttet und danach an ihr den Beischlaf und beischlafähnliche Handlungen vollzogen habe. Es sei zum Geschlechtsverkehr gekommen, der einvernehmlich erfolgt sei.

Internetchat

Der 36-jährige Mann aus dem Bezirk Bregenz und die 35-jährige Frau hatten sich über einen Internetchat kennengelernt. Dabei vereinbarten sie, dass er sie in deren Wohnung besucht. Im Chat sollen sie vor ihrer Begegnung am 2. September 2017 schon einvernehmlichen Sex vereinbart haben. Nach der angeklagten Tat soll sie im Chatverkehr mit ihm nichts von K.o.-Tropfen und Missbrauch erwähnt haben. Vorwürfe soll die Frau erst später erhoben haben. Für die Strafrichter reichte die Beweislage für einen Schuldspruch nicht aus. Im Zweifel entschieden sie sich zugunsten des Angeklagten.

Der Angeklagte ist zur gestrigen Verhandlung nicht freiwillig erschienen. Der 36-Jährige befand sich bei Verhandlungsbeginn nicht im Gerichtssaal. Er musste im Auftrag des Gerichts von der Polizei vorgeführt werden. Deshalb begann der Prozess mit rund eineinhalbstündiger Verspätung. Schon der kontradiktorischen Einvernahme des mutmaßlichen Opfers am Landesgericht vor Anklageerhebung war der Beschuldigte ferngeblieben. Sein Fernbleiben wurde ihm aber nicht als indirekter Schuldbeweis ausgelegt.

Für den Fall einer Verurteilung hätte der Strafrahmen für das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person ein bis zehn Jahre Gefängnis ausgemacht. In der Anklageschrift wurde dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe die Frau mit der Chemikalie GBL betäubt. GBL wird gewöhnlich als Lösungsmittel verwendet.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • K.o.-Tropfen-Prozess endete mit Freispruch