Juwelier erschoss in Wien-Fünfhaus Räuber: 19-jähriger Komplize verurteilt

Der junge Mann erzählte dem Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Hautz), er sei mit der Aussicht, auf Baustellen arbeiten zu können, nach Österreich gelockt worden. Das Busticket habe man ihm vorfinanziert. Er habe dringend Geld gebraucht, weil er seine Freundin heiraten habe wollen.
In Bande hineingezogen
Statt am Bau landete der junge Mann allerdings in einer Bande, die ab Ende Juni mit Spielzeugpistolen mehrere Raubüberfälle in Salzburg, Linz und Wien verübte. Glück hatten die wenig professionellen Täter dabei keines: Einmal ging ihnen eine Waffe zu Bruch, als ein bedrängter Angestellter nach dieser griff und sie dem Räuber entreißen wollte.
In einem Antiquitätengeschäft in der Wiener Innenstadt erbeuteten sie zwar rund 30 Schmuckstücke, doch schrie die 72 Jahre alte Inhaberin derart laut um Hilfe, dass Passanten jenen Täter anhielten, der sie eingesteckt hatten. Da dieser erst 15 war, wurde er auf freiem Fuß angezeigt.
Der Coup in Wien-Fünfhaus
Gemeinsam mit dem 43 Jahre alten Linas S. und dem 20 Jahre alten Arvydas S. schritt der Angeklagte schließlich am 5. Juli in der Äußeren Mariahilfer Straße zur Tat. Während Linas S. mit einer täuschend echt aussehenden Waffe den Inhaber des Juwelier-Geschäfts und dessen Ehefrau bedrohte, rafften die jüngeren Komplizen Schmuckstücke zusammen. Sie bekamen nicht mit, dass der Juwelier unter ein Pult griff und mit einer Pistole auf den Bewaffneten feuerte.
Der 43-Jährige taumelte noch auf die Straße, wo er nach wenigen Metern tödlich getroffen zusammen brach. Während Arvydas S. die Flucht gelang und er sich umgehend ins Ausland abgesetzt haben dürfte, konnte der 19-Jährige unweit des Tatorts festgenommen werden.
Überfälle auf Juweliere “aus Angst”
Er habe “aus Angst” bei den Überfällen mitgemacht, gab er nun im Grauen Haus zu Protokoll. Er sei den Männern, die ihn angeheuert hatten, ja das Busticket schuldig gewesen. Mit der über ihn verhängten Strafe war er einverstanden.
Für den Juwelier hat seine tödliche Schussabgabe keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat Anfang des Monats das gegen ihn gerichtete Ermittlungsverfahren eingestellt. Dem Schützen wurde zugebilligt, bei dem Überfall in Fünfhaus in Notwehr gehandelt zu haben.
(apa/red)
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