Im internationalen Wettbewerb verschiedener Gesellschaftsformen soll die österreichische GmbH attraktiver werden. Österreich habe derzeit sehr teure und umständliche Vorschriften zur Unternehmensgründung, beklagte Leitl. Die moderne Rechtsform der GmbH werde nur von einem von 10 Gründern gewählt. Durch die Reform werde die Gesellschaft mit beschränkter Haftung “kein Schnäppchen”, aber die Barrieren würden gesenkt.
Leitl nahm auch die Veröffentlichungspflichten im Amtsblatt der “Wiener Zeitung” ins Visier: Die Eintragung ins Firmenbuch müsse genügen, die “Wiener Zeitung” habe eine sehr geringe Verbreitung, sagte er. Diese Pflichten seien lediglich in einer Verordnung geregelt, bei einem Gespräch mit dem Bundeskanzler habe dieser aber “große Zurückhaltung” gegenüber Leitls Ansinnen gezeigt.
Die Senkung des Mindeststammkapitals von 35.000 auf 10.000 Euro für eine “kleine GmbH” solle auch den “Laptop-Gründern” die GmbH öffnen, wünscht sich Leitl. Das herabgesetzte Stammkapital sei dann in bar aufzubringen und bereits bei der Gründung zur Gänze einzuzahlen. Es bleibe den Gründern trotz Herabsetzung des gesetzlichen Mindeststammkapitals aber weiterhin unbenommen, je nach Kapitalbedarf ein höheres Stammkapital (z.B. 35.000 Euro) festzulegen. Die Neugründung von “kleinen GmbHs” als Ein-Personen-Gesellschaften werde deutlich billiger: Wenn dem Notar ein Mustergesellschaftsvertrag vorgelegt wird, sinken die Kosten von rund 2.000 Euro auf 151 Euro. Aber auch bei den anderen Gründungen von “kleinen GmbHs” sinken die Kosten, da das geringere Mindeststammkapital auch die Kosten für den Notariatsakt senkt. Die Justizministerin dankte den Notaren, die einen Beitrag für die Wirtschaft leisten wollten.
Im Gegenzug für die Kosten- und Kapitalreduktion sollen die Gläubiger geschützt werden: Die GmbHs sollen verstärkt zur Bildung gesetzlicher Rücklagen verpflichtet werden. Je nach Eigenkapitalausstattung sollen 25 oder 10 Prozent des Gewinns in Rücklagen fließen müssen. Die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaften und der Gläubigerschutz sollen durch die Reform nicht geschwächt werden. Zusätzlich sollen Maßnahmen im Insolvenzrecht getroffen werden: Wenn eine insolvente Kapitalgesellschaft führungslos wird, soll der Mehrheitsgesellschafter zur Stellung eines Konkursantrags verpflichtet sein.
Die GmbH-Reform geht jetzt in Begutachtung und soll Anfang 2010 in Kraft treten, so der Plan des Justizministeriums. Bei der zweiten derzeit anhängigen “Baustelle” im Wirtschaftsrecht, bei der Insolvenzrechtsreform, gebe es noch Verhandlungen mit dem Sozialministerium. Umstritten ist unter anderem die geplante Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeiten von Sanierungskrediten. Am 17. November solle aber auch die Insolvenzreform den Ministerrat passieren und zu Jahresanfang in Kraft treten, hofft Bandion-Ortner.
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