Justizministerium testet Whistleblower-Homepage
Vorbild ist eine vom Landeskriminalamt im deutschen Bundesland Niedersachsen eingerichtete Internet-Plattform. Seit 2003 haben dort rund 2.000 Hinweisgeber anonym über ihre Wahrnehmungen von Wirtschaftskriminalität berichtet. Der Vorteil gegenüber einer anonymen Anzeige ist, dass die Kriminalisten über einen anonymen Briefkasten mit dem Whistleblower kommunizieren, ihm also auch Fragen stellen, können.
Dieses Modell “hat sich bewährt”, stellte Karl fest. Es sei auch “durchaus möglich, dass jemand als Whistleblower anfängt und zum Kronzeugen wird”. Die seit Anfang 2011 geltende “große Kronzeugenregelung” hat sich in der Telekom-Affäre bewährt, die durch die Aussagen des Managers Gernot Schieszler – der sich als Kronzeuge angeboten hat – ins Rollen kam.
Nicht gelungen ist es der Regierung, das – auch angesichts der Causa Telekom – angekündigte große Paket für weniger Korruption und mehr Transparenz bis Jahresende vorzulegen. Beschlossen wurde bisher nur das Medientransparenzgesetz. Über eine transparentere Parteienfinanzierung, neue Unvereinbarkeits- und Offenlegungsregelungen für Politiker sowie die Änderung der Immunitätsregelungen für Abgeordnete und eine Adaptierung des Korruptionsstrafrechts wird – zum guten Teil regierungsintern – erst verhandelt. Immerhin schon in Begutachtung war das neue Lobbyistengesetz, das aber am 11. Jänner noch einem Expertenhearing unterzogen wird. (APA)
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