Bereits 2015 gab es eine Anklage der Staatsanwaltschaft Wien wegen der Dividendenausschüttung, diese wurde aber vom Oberlandesgericht Wien zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Wien wollte Meinl und Co. nach weiteren Ermittlungen nun neuerlich anklagen. Der überarbeitete Entwurf der Anklageschrift wurde aber von der Oberstaatsanwaltschaft Wien im Einvernehmen mit dem Justizministerium abgelehnt.
“Im freien Ermessen”
“Die Oberstaatsanwaltschaft Wien kam bei Prüfung des Anklagevorhabens zu dem vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ausdrücklich gebilligten Ergebnis, dass der Vorwurf der Untreue nicht auf die unterbliebene Dotierung einer freien Gewinnrücklage gestützt werden kann, weil diese bei einer Aktiengesellschaft im freien Ermessen des Vorstandes liegt”, hieß es in der Aussendung. Der Weisungsrat habe dagegen keinen Einwand erhoben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Meinl noch wegen Anlegerbetrugs. Dieses Ermittlungsverfahren laufe weiter, sagte der Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, zur APA. Hier seien noch ergänzende Vernehmungen, Schadenberechnungen und Gutachten von Sachverständigen ausständig.
(APA)
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