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Jugendliche heimlich beim Sex gefilmt: Geldstrafe

Angeklagter vor Gericht
Angeklagter vor Gericht ©VOL.AT/Eckert
Feldkirch - Unbescholtener Syrer (38) kam mit Geldstrafe davon, weil er sein Sexvideo von Minderjährigen nicht weiterverbreitet hat.

Von Seff Dünser (NEUE)

Ein 15-Jähriger und eine 14-Jährige hatten am 14. Jänner im Schlafzimmer der Bregenzer Wohnung des Angeklagten miteinander Sex. Die geschlechtlichen Handlungen der beiden Jugendlichen hat der Erwachsene mit seinem Tablet heimlich gefilmt.

Das trug dem 38-jährigen Syrer beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch am Donnerstag einen Schuldspruch wegen pornografischer Darstellung von Minderjährigen ein. Dafür wurde der unbescholtene Arbeitslose zu einer Geldstrafe von 1600 Euro (400 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der von Florin Reiterer verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.

Zunächst Freispruch beantragt

Nach Ansicht der Richterin hat der angeklagte Asylwerber gewusst, dass die von ihm gefilmten Sexpartner minderjährig sind und dass das Erstellen von Pornoaufnahmen von noch nicht 18-Jährigen verboten ist. Der Angeklagte behauptete das Gegenteil. Sein Verteidiger beantragte deshalb zunächst einen Freispruch.

Die 14-Jährige gab als Prozesszeugin zu Protokoll, sie habe zum Angeklagten zunächst gesagt, sie sei schon 18. Dann habe sie ihm aber mitgeteilt, dass sie erst 14 sei. Der 15-jährige Zeuge sagte, er habe den Angeklagten darüber informiert, dass er noch minderjährig sei.

Die beiden Minderjährigen sowie andere Jugendliche hielten sich des Öfteren in der Wohnung des ledigen Syrers auf. Die Zeugen gaben an, sie seien miteinander befreundet, aber kein Liebespaar.

Vor Polizei gelogen

Die Richterin fragte den Angeklagten, warum er das Sexvideo von den beiden Jugendlichen aufgenommen habe. Darauf antwortete der Beschuldigte ausweichend, ihm tue leid, was er getan habe. Er bestrafe sich dafür selbst jeden Tag. Vor der Polizei hatte er noch geleugnet, mit dem Video überhaupt etwas zu tun zu haben. Verteidiger Reiterer bat letztlich um eine Diversion für seinen Mandanten. Das lehnte der Staatsanwalt aber mit dem Hinweis darauf ab, dass das beim Erstellen eines verbotenen Pornovideos gar nicht möglich sei.

Strafbemessung der Richterin

Der Angeklagte hat das Sex­video auf seinem Tablet gespeichert und nicht weiterverbreitet. Der Täter sei unbescholten und einsichtig. Deshalb könne bei der Strafbemessung mit einer allerdings gänzlich unbedingten Geldstrafe noch das Auslangen gefunden werden, teilte die Richterin mit.

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