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Jugendliche erfand Vergewaltigungen

©VOL.AT/Schwendinger/MiK/Themenbild
Vor der Polizei hatte die 16-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch als Zeugin behauptet, ein 19-jähriger Afghane habe sie am Tag zuvor mehrfach vergewaltigt.

Vor Gericht gab die Jugendliche zu, dass sie den jungen Flüchtling zu Unrecht beschuldigt hatte. Er habe sie nicht vergewaltigt. Der gemeinsame Sex sei einvernehmlich gewesen.

Strenges Urteil. Die Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch wegen des Verbrechens der Verleumdung und des Vergehens der falschen Beweisaussage vor der Polizei schuldig gesprochen. Dafür wurde die unbescholtene Arbeitslose zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1000 Euro (250 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das vergleichsweise strenge Urteil, das die Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die Minderjährige hat Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen, sonst wird die bedingte Freiheitsstrafe doch noch vollzogen.

Der Strafrahmen für das Verbrechen der Verleumdung betrug für die Jugendliche null bis zweieinhalb Jahre Gefängnis. Bei Erwachsenen beläuft sich die Strafdrohung auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet neun Monaten Gefängnis.

Keine Milde. „Große Milde walten zu lassen, sehe ich bei dem Delikt nicht ein“, sagte Richter Richard Gschwenter in seiner Urteilsbegründung. Denn die falsche Beschuldigung vor der Polizei mit erfundenen Vergewaltigungen sei keine Lappalie. Schließlich werde man wegen solcher Lügengeschichten als Richter in Strafprozessen um angeklagte Vergewaltigung bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von mutmaßlichen Opfern immer unsicherer.

Als Lügnerin konnte die Anzeigerin von der Polizei unter anderem deshalb überführt werden, weil sie auf Fotos zur behaupteten Tatzeit neben dem Flüchtling aus Afghanistan lacht. Sie habe hernach den Geschlechtsverkehr mit dem 19-Jährigen bereut. Deshalb habe sie ihn zunächst wahrheitswidrig falsch beschuldigt, erklärte die Angeklagte während der Gerichtsverhandlung.

Sie habe zuerst gegenüber einem Kollegen behauptet, vergewaltigt worden zu sein. Er habe daraufhin die Polizei davon verständigt. Vor der Polizei „habe ich dann nicht mehr gewusst, wie ich da rauskomme“ aus der Lügengeschichte. Deshalb habe sie ihren Sexpartner als Vergewaltiger verleumdet.

„Wenn man Ihnen geglaubt hätte, wäre er wegen Vergewaltigung zu ein paar Jahren Gefängnis verurteilt worden“, sagte der Strafrichter zur Angeklagten.

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