Einschleich- oder Anstiftungs-Journalismus
Der Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs, Eckart Ratz, hob die Bedeutung des Redaktionsgeheimnisses hervor, denn die österreichische Rechtslage sehe keinerlei Abwägung vor: “Wir wägen nicht ab. Alles, was dem Journalisten gesagt wird, ist immer geschützt. Da fährt die Eisenbahn drüber. Nur wenn dringender Tatverdacht zur Beihilfe besteht, dürfen wir eingreifen.”
Für “in Ausnahmefällen akzeptabel” hält der ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf den Einschleichjournalismus. Im Fall Strasser habe es sich seiner Meinung nach um Anstiftungsjournalismus gehandelt, “ohne etwas beschönigen zu wollen”, betonte er.
Auch für den FPÖ-Abgeordneten Gerhard Deimek ist Einschleichjournalismus innerhalb “eng gesteckter Grenzen” okay.
Der Grünen-Mandatar und ORF-Sprecher der Grünen Dieter Brosz pochte auf Transparenz, denn dies würde Aufdecker-Journalismus erst gar nicht notwendig machen. Dem pflichtete Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bei: “Transparenz (im Journalismus), das wäre die einfache Antwort.” (APA)
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