“Es ist nicht ganz so ausformuliert. Aber das ist in der Nähe von Hartz IV”, sagte Johannes Rauch am Montag in Bezug auf die von der Regierung geplante Abschaffung der Notstandshilfe.
Video: Hartz IV lässt grüßen
Laut Adi Groß sind wesentliche Verschärferungen beim Arbeitslosengeld mit – vermutlich – einem direkten Übergang in die Mindstsicherung. Das beinhaltet Verschärfungen von Zumutbarkeitsregeln. “Dadurch werden ja nicht eher Jobs geschaffen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar”, sagte der Klubobmann der Grünen.
Für betroffene Menschen bedeutet die Neuregelung: Im Gegensatz zur Notstandshilfe wird bei der Mindestsicherung auf das Vermögen – falls eines vorhanden ist – des Beziehers zugegriffen. So müssen bei der Mindestsicherung nicht benötigte Kraftfahrzeuge und Ersparnisse über einem Betrag von 4189 Euro (Wert von 2016) verwertet werden. Bei selbst bewohnten Häusern und Eigentumswohnungen kann das Sozialamt nach sechs Monaten eine grundbücherliche Sicherstellung seiner Forderung vornehmen lassen. In Wien liegt die Mindestsicherung für Einzelpersonen bei 844,46 Euro, allerdings plant die Regierung auch bei der Mindestsicherung Änderungen.
Liste Pilz: Einführung von Hartz IV
Für Bruno Rossmann von der Liste Pilz bedeutet die Abschaffung der Notstandshilfe die Einführung von Hatz IV in Österreich. Verlierer seien alle, die schon jetzt kaum oder keine Steuern bezahlten. Sie würden von einer Steuerentlastung, etwa vom neuen Kinderbonus, nicht profitieren können, weil sie ohnehin keine Steuern zahlen – das sei das unterste Einkommensdrittel. Für diese Menschen werde sich die finanzielle Situation verschärfen. Gewinner seien die Besitzer von Kapitalgesellschaften.
Arbeiterkammer: Verlust des Vermögens
So könnte die Formulierung zum “Arbeitslosengeld NEU” laut Arbeiterkammer Österreich etwa den Schluss zulassen, dass Österreich die fatale Weichenstellung in Richtung Altersarmut wiederholt, die Deutschland mit Hartz IV getan hat: Wenn tatsächlich der Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung zeitlich begrenzt wird, werden etwa ältere Langzeitarbeitslose, die bloß wegen ihres Alters von den Betrieben nicht mehr gewollt werden, in die Mindestsicherung gedrängt. Das hieße Verlust des bescheidenen Vermögens über einem Betrag von 4189 Euro (Wert von 2016) , das man sich in einem langen Arbeitsleben angespart hat, einschließlich einer Eigentumswohnung, des Autos usw.
ÖGB ortet Maßnahme gegen die Menschen
Auch der ÖGB fürchtet, dass die Schwächsten etwa beim Bezug der Mindestsicherung geprüft werden, um Missbrauch zu verhindern – was notwendig sei -, gleichzeitig gebe es aber “enorme Großzügigkeit” bei Unternehmensmeldungen. Auch die Staffelung des Arbeitslosengeldes sei eine Maßnahme gegen die Menschen und entspreche einer Forderung der IV, kritisierte ÖGB-Chef Erich Foglar. (VOL.AT/red., APA)
Das steht u.a. im Regierungsprogramm zum Thema Arbeitslosengeld NEU:
Harmonisierung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe
und Bedarfsorientierter Mindestsicherung
− Arbeitslosengeld NEU: Degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen
Verlauf und Integration der Notstandshilfe
− Berücksichtigung der Beitragsdauer beim Arbeitslosengeld NEU (längere Beitragsleistung
führt zu längerer Bezugsdauer)
− Steigerung der Effizienz: Vereinfachung der Leistungsberechnung im Arbeitslosenversicherungsgesetz
(AlVG), um mehr Ressourcen für die Betreuung von arbeitslosen Personen
zu erzielen
− Enge Vernetzung und Abstimmung von Prozessen zwischen AMS und Sozialamt: Deutliche
Forcierung der Bewerbung von in Österreich als arbeitslos gemeldeten EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen
in anderen EU-Ländern und ihren Herkunftsländern (Drittstaatsangehörige)
nach einem Jahr Arbeitslosengeldbezug, um die Mobilität des Faktors Arbeit zu gewährleisten
− Prüfung: Nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches in Österreich Rückfall in
die subsidiär sozialrechtliche Zuständigkeit des Herkunftslandes
• Zumutbarkeit reformieren
− Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten von eineinhalb Stunden auf zwei Stunden für die
Hin- und Rückfahrt bei einer Teilzeitbeschäftigung und von zwei auf zweieinhalb Stunden
bei einer Vollzeitbeschäftigung (generelle Anhebung außer bei Betreuungszeiten analog
zu § 7 Abs. 7 Satz 2 im Arbeitslosenversicherungsgesetz)
− Überprüfung Berufsschutz und Entgeltschutz in Richtung stärkerer Arbeitsanreize
• Wirksamkeit der Sanktionen verbessern (insbesondere Sperrfristen)
• Keine Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs durch Krankenstände außer bei stationären
Aufnahmen (Bekämpfung von Sozialmissbrauch)
• Geringfügige Beschäftigung und Leistungsbezug: Zeitliche Begrenzung, um ein Verharren im
Leistungsbezug hintanzuhalten
• Prüfung der Effizienz und der Organisation beim AMS (Frage der Steuerung durch Ministerien
und Sozialpartner)
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