Der polnische Prälat Slawomir Oder, der seitens der Diözese Rom für den Prozess zuständig ist, betonte laut Kathpress vom Donnerstag in einem Kommunique, dass lediglich die nach Krakau ausgelagerten Zeugenbefragungen zum 1. April abgeschlossen würden.
Eine Verlegung von Teilen des Verfahrens während der Untersuchung auf Diözesan-Ebene sei auch in anderen Fällen üblich, betonte Oder. Das Verfahren für Johannes Paul II. sei am 28. Juni in Rom durch Kardinalvikar Camillo Ruini eröffnet worden. Es werde nach den Modalitäten, wie sie für den üblichen Verlauf eines jeden Selig- und Heiligsprechungsverfahrens gefordert werden, fortgesetzt, so die Erklärung des römischen Vikariats.
Der Seligsprechungsprozess für den am 2. April 2005 verstorbenen Johannes Paul II. war mit einer Sondergenehmigung bereits knapp drei Monate nach dessen Tod in der römischen Lateran-Basilika feierlich eröffnet worden. Normalerweise ist eine Wartezeit bis zu Prozessbeginn von fünf Jahren vorgeschrieben.
Nach Abschluss der Untersuchungen auf Diözesanebene muss das Verfahren im Vatikan bei der zuständigen Kongregation neu aufgerollt werden. Dass Benedikt XVI. nochmals verkürzend in das Verfahren eingreift, ist nach Ansicht von Beobachtern fraglich.
Das kürzeste Seligsprechungsverfahren der jüngeren Kirchengeschichte war das für Mutter Teresa von Kalkutta, die 2003 sechs Jahre nach ihrem Tod zur Ehre der Altäre erhoben wurde.
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