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Jogger stolpert über Hund: Besitzerin nimmt Stellung

Besitzerin im VOL.AT-Interview: "Tatsachen verdreht".
Besitzerin im VOL.AT-Interview: "Tatsachen verdreht". ©DAPD
Hörbranz – Wie VOL.AT vergangene Woche berichtete, hat ein Hund in Hörbranz einen Jogger zu Fall gebracht. Dem Sportler wurde daraufhin Schmerzensgeld in Höhe von rund 1800 Euro zugesprochen. Nun äußert sich die Besitzerin des Hundes zu dem Vorfall und spricht von verdrehten Tatsachen.
Hundebesitzerin im VOL.AT-Interview
Vorbericht: 1780 Euro Schmerzensgeld für Jogger

Der Vorfall ereignete sich auf einer Wiese, etwa 400 Meter entfernt von der Sport- und Freizeitanlage “Sandriesel” in Hörbranz. Mutter Josefine Zöhrer und Tochter Christina gingen im April 2009 mit ihren beiden Hunden Sam und Lea spazieren. Kurz darauf begegneten sie einem Jogger, der über einen der Hunde fiel und dabei Verletzungen erlitt. Der Jogger klagte daraufhin die Hundebesitzerinnen. Diese haben nun Kontakt mit VOL.AT aufgenommen und schildern den Vorfall aus ihrer Sicht.

Jogger fiel über sitzenden Hund

“Als ich den Jogger sah, wollte ich den Hund sofort an die Leine nehmen, obwohl dort kein Leinenzwang herrscht”, sagt Josefine Zöhrer. “Daraufhin bat ich den Sportler, kurz stehen zu bleiben, damit ich den Hund anleinen kann. Dieser lief jedoch weiter und fiel über den sitzenden Golden Retriever, den meine Tochter Christina an der Leine hatte.” Dabei verletzte der Jogger sich, wie aus dem anschließenden Ambulanzprotokoll hervorgeht, am Ellenbogen und erlitt eine Bänderzerrung.

Auf Nachfrage der beiden Spaziergänger antwortete der Jogger erst, ihm sei nichts passiert. “Er wollte sogar weiterlaufen”, sagt Josefine Zöhrer. Die Mutter bestand jedoch darauf, ihn zum Arzt zu fahren. “Als ich erwähnte, dass wir eine Hundeversicherung besitzen, wollte er plötzlich doch zum Arzt gebracht werden”, sagt Josefine Zöhrer. “Im anschließenden Schreiben von seiner Rechtsanwältin wurden die Tatsachen dann komplett verdreht dargestellt. Sogar der Ort war falsch”, erklärt Zöhrer weiter. Die Haftpflichtversicherung der Hundebesitzerin musste anschließend die Hälfte der Forderung des Klägers, also 1780 Euro, bezahlen.

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