Weder im Außen- noch im Verteidigungsministerium wollte man zu dem Bericht Stellung nehmen. Außenamtssprecher Martin Weiss sagte der APA auf die Frage nach der Entlassung von Dominik N., es lägen ihm diesbezüglich keine Informationen vor. Die Entscheidung darüber, das Spital zu verlassen, treffe die ehemalige Jemen-Geisel selbst. Ins Heeresspital sei N. gebracht worden, “um in Ruhe zu sein”.
Aus dem für das Heeresspital zuständigen Verteidigungsministerium war ebenfalls keine Auskunft zur Spitalsentlassung von Dominik N. zu erhalten. Ressortsprecher Michael Bauer sagte, er könne den “Kurier”-Bericht “weder bestätigen noch dementieren”. Im Fall der Jemen-Geisel habe man sich nämlich darauf verständigt, “dass die Kommunikation ausschließlich beim Außenministerium liegt”.
An Füßen angekettet
Bauer lehnte daher auch eine Stellungnahme zu einem ORF-Bericht ab, wonach Dominik N. im Heeresspital von Beamten des Heeresnachrichtenamts (HNA) befragt worden sei.
Dem “Kurier” gelang es dennoch, Informationen über das Martyrium von Dominik N. in Erfahrung zu bringen. Ohne Quellenangabe berichtet die Zeitung am Samstag ausführlich über die Geiselhaft des Wieners und seiner beiden finnischen Leidensgenossen. So sei der Mann in den ersten Wochen nach der Geiselnahme an den Füßen angekettet gewesen und täglich akustischem Terror mit Koran-Versen ausgesetzt gewesen. Das Essen sei eintönig gewesen, das verabreichte Wasser schmutzig. Die Geiseln hätten auf dem Boden schlafen müssen und die Quartiere seien zumindest im Wochen-Rhythmus gewechselt worden. In den Unterkünften seien die Fenster meist mit Brettern vernagelt gewesen.
Muss Geisel die Kosten zahlen?
Zurückhaltend gibt man sich indes im Außenministerium zur Frage, ob die Republik Österreich einen Teil der durch die Entführung entstandenen Kosten zurückfordern werde. Ministeriumssprecher Weiss betonte, dass eine solche Diskussion angesichts der Freude über die gerade erfolgte Befreiung von Dominik N. derzeit nicht angebracht sei. Doch werde auch dieser Fall “nach dem Gesetz geprüft”, wobei etwa festzustellen sei, ob sich Dominik N. wirklich “grob schuldhaft in Gefahr begeben” habe. Außerdem müsse die Gefahr absehbar gewesen sein. Schließlich gebe es auch Abzüge von der Höchstsumme des Regresses (50.000 Euro), wenn das Opfer durch die Entführungen “schweren psychischen Belastungen ausgesetzt” gewesen sei.
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