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Jedes Kind braucht ab 15. Juni 2012 einen eigenen Reisepass

Nach dem Prinzip "Eine Person – ein Pass".
Nach dem Prinzip "Eine Person – ein Pass". ©APA
Bregenz, Wien – Eintragungen von Kindern im Reisepass eines Elternteils sind ab 15. Juni 2012 nicht mehr gültig.

“Spätestens zu diesem Zeitpunkt braucht jedes Kind einen eigenen Reisepass”, ruft Landesamtsdirektor Günther Eberle nochmals in Erinnerung: “Wer rechtzeitig und nicht erst kurz vor Urlaubsantritt beantragt, vermeidet längere Wartezeiten bei den Passbehörden.”

Maßnahme gegen Kinderhandel

Das Prinzip “Eine Person – ein Pass” gilt auch als wichtige Maßnahme gegen den grenzüberschreitenden Kinderhandel. Bereits seit dem 15. Juni 2009 gibt es keine neue Miteintragung von Kindern. Jede Person – also auch jedes Kind – bekommt einen eigenen Reisepass mit Chip.

Die Gebühr für den Kinderreisepass (bis 12. Lebensjahr) beträgt 30 Euro. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben noch bis 14. Juni 2012 gültig. Nach diesem Datum werden diese automatisch ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind bei einer Auslandsreise  einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit des elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass gilt bis zum darin gedruckten Ablaufdatum.

Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen

Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre. Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden. Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit zehnjähriger Gültigkeit ausgestellt.

Reisedokumente (gültiger Reisepass oder Personalausweis) müssen innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums prinzipiell mitgeführt werden. Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Seit dem 15. März 2010 gibt es den “Ein-Tages-Expresspass”. Dabei handelt es sich um einen regulär gültigen Reisepass, welcher an jede Wunschadresse in ganz Österreich bis zum nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) zugestellt wird. Dieser Reisepass kann in Vorarlberg bei den vier Bezirkshauptmannschaften, unabhängig vom Wohnsitz, beantragt werden.
Weitere Informationen unter www.passkontrolle.at.

VLK

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