Eine Person ist nach EU-Definition armutsgefährdet, wenn sie nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen ein Einkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung des Landes, in dem sie lebt, zur Verfügung hat. In Deutschland belief sich der Schwellenwert für Armutsgefährdung im Jahr 2008 für eine alleinlebende Person auf 11.151 Euro im Jahr, wie die Statistiker errechneten.
In der Eurozone waren den Angaben zufolge durchschnittlich 15,9 Prozent der Menschen 2008 armutsgefährdet, in den seit 2004 beigetretenen zwölf neuen Mitgliedstaaten durchschnittlich mehr als jeder Sechste (17,1 Prozent). Besonders stark betroffen waren danach die baltischen Staaten Lettland (25,7 Prozent), Litauen (20,6) und Estland (19,7), in den Balkanländern Rumänien (22,4) und Bulgarien (21,8) sowie in Griechenland (19,7) und Spanien (19,5). Die niedrigsten Quoten wiesen Tschechien (8,6), die Slowakei (11,0), die Niederlande (11,1) und Slowenien (11,3) auf.
Diese Ergebnisse wurden aus der Erhebung EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) 2009 ermittelt.
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