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Jeden Tag ein Wildunfall in Vorarlberg

Nach einem Wildunfall muss die Exekutive verständigt werden
Nach einem Wildunfall muss die Exekutive verständigt werden ©APA
Sechs Personen haben sich im Jahr 2019 auf Vorarlbergs Straßen im Zuge eines Wildunfalls verletzt, tödliche Unfälle mussten nicht verzeichnet werden.

In der Saison 2018/2019 ereignete sich auf Vorarlbergs Straßen alle 29 Stunden ein Wildunfall (294 Wildunfälle). Österreichweit kamen insgesamt 75.476 Wildtiere in Folge einer Kollision mit einem Fahrzeug zu Schaden.

Besonders riskant für einen Wildunfall sind die Dämmerung sowie die Nachtstunden: In der Zeit zwischen 18:00 und 07:00 Uhr Früh ereignen sich besonders viele Wildunfälle. Knapp 50 Prozent der Wildunfälle mit Personenschaden ereignen sich im Dunkeln, weitere 11 Prozent in der Dämmerung.

Motorradfahrer besonders gefährdet

Sechs von zehn Wildunfällen mit Personenschaden ereignen sich mit einem Pkw, bei jedem fünften Unfall ist ein Motorrad beteiligt. Wie folgenschwer ein Wildunfall sein kann, zeigt auch die Physik: Trifft man mit einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern auf ein 80 Kilogramm schweres Wildschwein, so wirkt ein Aufprallgewicht von 2 Tonnen auf Fahrzeug und Fahrer ein.

Assistenzsysteme als Wildwarntool

Im Sommer 2020 hat das KFV Testfahrten und Befragungen zu sogenannten Nachtsicht-Assistenzsystemen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass derlei Assistenzsysteme derzeit zwar noch nicht vollständig entwickelt sind, jedoch grundsätzlich großes Potenzial zur Reduktion von Wildunfällen mit sich bringen. Bis die entsprechenden Assistenzsysteme vollständig ausgereift und breit verfügbar sind, ist die Anpassung der Fahrgeschwindigkeit in Wildwechselzonen allerdings weiterhin die effektivste Unfallpräventionsmaßnahme. Wenn tatsächlich ein Wildtier in Fahrbahnnähe auftaucht, sollte zunächst gebremst und anschließend abgeblendet sowie mehrmals gehupt werden.

Exekutive muss verständigt werden

Auch wenn man instinktiv oft lieber ausweichen würde: ein Ausweichmanöver ist bei einem Wildunfall nicht zu empfehlen, denn ein solches ist wesentlich riskanter als ein Zusammenstoß. Stattdessen sollte stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr für die Autoinsassen geringer. Nach dem Unfall muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, bei einem Wildschaden besteht unverzügliche Verständigungspflicht. Getötetes Wild darf niemals mitgenommen werden - auch nicht zum Tierarzt. Vielmehr ist eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls hilfreich, da so der zuständige Jagdaufseher hinzugezogen werden kann.

(red)

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