Jauchs Anwalt Christian Schertz bestätigte am Mittwoch eine Meldung der Wochenzeitung Die Zeit, dass Jauch nicht nur auf Schmerzensgeld wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts klage, sondern auch auf Erstattung des Marktwertes des Fotos.
Über die Höhe der geforderten Summe wollte sich Schertz nicht äußern, doch der Münchner Anwalt der Bunten, Marcus Herrmann, sagte der Zeit, es gehe um eine Forderung von 300.000 Euro. Das ist laut Zeit das Zehnfache dessen, was in ähnlichen Fällen zugesprochen werde. Der Burda-Verlag, in dem die Bunte erscheint, sprach von einer alten Angelegenheit. Unternehmenssprecher Nikolaus von der Decken nannte es lediglich neu, dass Rechtsanwalt Schertz sich damit an die Öffentlichkeit begebe, noch ohne dass sich ein Gericht dazu geäußert hat oder auch nur eine Klage vorliegt.
Von der Decken: Bereits in der jüngeren Vergangenheit hat Herr Schertz für Herrn Jauch vergeblich 100.000©Euro Bereicherungsersatz gefordert. Anwalt Herrmann sagte der Zeit, die von der Bunten abgedruckte Aufnahme dokumentiert angesichts der Prominenz von Herrn Jauch ein zeitgeschichtliches Ereignis, so dass deren Veröffentlichung nicht einwilligungspflichtig ist.
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