Die Besuche von Ministerpräsident Junichiro Koizumi am umstrittenen Yasukuni-Schrein waren nach einem am Freitag veröffentlichten Gerichtsurteil verfassungswidrig. Koizumi habe damit gegen den Grundsatz der Trennung zwischen Staat und Religion verstoßen, entschied der Hohe Gerichtshof von Osaka. Damit widersprach er einem erst am Donnerstag in Tokio ergangenen Urteil, dem zufolge Koizumi den Schrein als Privatmann und nicht in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident besuchte.
Der Yasukuni-Schrein wurde zu Ehren der 2,5 Millionen japanischen Kriegstoten errichtet, darunter auch hingerichtete Kriegsverbrecher. Besuche japanischer Politiker an dem Schrein rufen daher regelmäßig große Empörung in den ehemals von Japan besetzten Nachbarstaaten hervor. Geklagt hatten in Osaka unter anderem Angehörige von getöteten taiwanischen Soldaten, die im Zweiten Weltkrieg an der Seite Japans hatten kämpfen müssen und gegen den Willen ihrer Familien in Yasukuni beigesetzt worden seien.
Entschädigungsforderungen der 188 Kläger wies das Gericht allerdings ab. Koizumi bedauerte das Urteil. Rechtsexperten zufolge könnte er die Entscheidung zu umgehen versuchen, indem er bei weiteren Besuchen etwa im Privatwagen anreist.
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