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Jacko legt Klage außergerichtlich bei

Anwälte von Michel Jackson haben die Klage einer Finanzierungsgesellschaft gegen den Popstar außergerichtlich beigelegt. Die Finanzierung von Rechten an Beatles-Songs wurde geklärt.

Über Einzelheiten des Vergleichs sei auf Wunsch von Jackson Stillschweigen vereinbart worden, sagte ein Anwalt des Klägers Darien Dash.

Dessen Unternehmen Prescient Acquisition verlangte von dem Sänger ein Honorar über 48 Millionen Dollar (40 Millionen Euro) für die Umschuldung eines Kredits von 272 Millionen Dollar und die Finanzierung des Erwerbs von Rechten an Beatles-Songs. Jacksons Anwalt Londell McMillan erklärte, das Wichtigste sei die Rettung von Jacksons Rechten an zahlreichen Songs. Mit der Einigung habe jeder gewonnen. Jackson hatte erklärt, er habe noch nie von Dash gehört. In seiner Aussage im vergangenen Sommer hatte er auch gesagt, die Unterhaltungsindustrie sei „voller Haie, Scharlatane und Betrüger“.

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