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Italien: Parlament billigte Impfzwang für Gesundheitspersonal

Die Impfpflicht gilt auch für Apotheker, Psychologen und für Ärzte mit einer eigenen Praxis.
Die Impfpflicht gilt auch für Apotheker, Psychologen und für Ärzte mit einer eigenen Praxis. ©AFP
Redaktion redaktion@vol.at
Die italienische Abgeordnetenkammer hat am Dienstag eine Verordnung zur Einführung einer Impfpflicht für das Gesundheitspersonal verabschiedet.

Die Impfpflicht gilt auch für Apotheker, Psychologen und für Ärzte mit einer eigenen Praxis. Regionen und autonome Provinzen müssen den lokalen Gesundheitsbehörden nicht geimpftes Personal melden.

Innerhalb von fünf Tagen muss dann genau dargelegt werden, warum eine Ausnahme von der Impfpflicht beantragt wird. Die gibt es nur unter ganz speziellen Bedingungen, etwa wenn die Impfung nachweislich eine gesundheitliche Gefahr für die betreffende Person darstellen könnte.

Zwangsurlaub ohne Gehalt

Personal, dass sich nicht impfen lassen will, muss Aufgaben ohne direkten Kontakt mit Patienten oder Kunden übernehmen. Gibt es diese Ausweichmöglichkeit nicht, können die Verweigerer solange vom Dienst suspendiert werden, bis die nationale Impfkampagne abgeschlossen ist. Das bedeutet Zwangsurlaub ohne Gehalt bis Jahresende.

Abgelehnt wurde in der Abgeordnetenkammer ein Abänderungsantrag mit dem die Impfpflicht lediglich für das Gesundheitspersonal gefordert wurde, das in direktem Kontakt zu Kranken steht. Da die Verordnung bereits vom Senat verabschiedet wurde, tritt sie jetzt in Kraft. Juristen erwarten wegen Einschnitten beim Arbeitsrecht mehrere Klagen der Impfgegner.

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(APA)

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