Wer es zu Hause pflanzt, könne strafrechtlich nicht verfolgt werden, wenn aus der geringen Menge klar hervorgehe, dass die Produktion dem "persönlichen Konsum" diene, urteilte das Oberste Gericht in Rom laut Medienangaben.
Legal für "persönlichen Konsum"
Das Urteil wurde gefällt, nachdem sich der Besitzer zweier Marihuanapflanzen wegen seiner Verurteilung an das Oberste Gericht gewendet hatte. Mehrere Parlamentarier begrüßten das Urteil. Nun müsse das Parlament ein Gesetz zur Cannabis-Legalisierung verabschieden. Dies sei wichtig, um mafiösen Organisationen, die sich durch den Drogenhandel bereichern, eine wichtige Einnahmequelle verlieren.
Rechte Opposition kritisiert heftig
Senatspräsidentin Maria Elisabetta Alberti Casellati hatte vor zehn Tagen erklärt, dass eine im Budget eingebaute Regelung zur Liberalisierung von "Cannabis light" unzulässig sei und daher aus dem Haushaltsgesetz gestrichen werden müsse. Ihre Ankündigung löste bei den Regierungsparteien heftigen Protest aus. Gegen die Liberalisierung von "Cannabis light" hatten sich die oppositionellen Rechtsparteien gewehrt. "Wir werden mit allen Mitteln dafür kämpfen, dass der Staat nicht zum Drogendealer wird", sagte der Chef der oppositionellen Rechtspartei Lega, Matteo Salvini.
(APA)
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