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Ist ihr Reisedokument noch gültig?

Mit einem gültigen Reisepass steht ungetrübten Urlaubsfreuden nichts mehr im Weg!
Mit einem gültigen Reisepass steht ungetrübten Urlaubsfreuden nichts mehr im Weg! ©Alexander Stoiser
Vor Beginn der Urlaubssaison informieren die Gemeinden als Aussteller eines Reisepasses oder Personalausweises was dabei zu beachten ist. 

Achtung: Der Bearbeitungszeitraum bis Sie Ihr neues Reisedokument in den Händen halten können beträgt acht bis zehn Werktage.

 

Für die Ausstellung eines Reisepasses werden benötigt:

  • biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate
  • alter Reisepass darf nicht länger wie 5 Jahre abgelaufen sein oder Geburtsurkunde bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • bei Frauen Heiratsurkunde
  • Persönliches Erscheinen (Unterschrift und Fingerabdruck) 
  • Zustimmungserklärung bei Jugendlichen unter 18 Jahren 
  • Event. urkundlicher Nachweis des akadem. Grades oder der Standesbezeichnung

Gültigkeit des Reisepasses:

  • bis zum 2. Lebensjahr 2 Jahre 
  • vom 2. bis 12. Lebensjahr 5 Jahre 
  • ab dem 12. Lebensjahr 10 Jahre

 

Kosten für einen Reisepass:

  • bis zum 2. Lebensjahr bei Erst-ausstellung gebührenfrei 
  • vom 2. bis 12. Lebensjahr 30,- Euro 
  • ab dem 12. Lebensjahr 75,90 Euro

Für die Ausstellung eines Personalausweises werden benötigt:

  • biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate
  • Gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis
  • bei Frauen Heiratsurkunde
  • Persönliches Erscheinen 
  • Zustimmungserklärung bei Jugendlichen unter 18 Jahren 
  • Event. urkundlicher Nachweis des akadem. Grades oder der Standesbezeichnung

Gültigkeit eines Personalausweises:

  • Bis zum 2. Lebensjahr 2 Jahre
  • Vom 2. bis 12. Lebensjahr 5 Jahre 
  • Ab dem 12. Lebensjahr 10 Jahre

Kosten für einen Personalausweis:

  • Bis zum 2. Lebensjahr bei Erstausstellung gebührenfrei
  • Bei Ausstellung eines weiteren Personalausweises (z.B. Namensänderung) 26,30 Euro 
  • Ab dem 2. Lebensjahr 26,30 Euro 
  • Ab dem 16. Lebensjahr 61,50 Euro

Die Reisebestimmungen für Österreichische Staatsbürger können Sie für einzelne Länder unter http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation.html nachlesen.

 

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich einfach in der Bürgerservice-Stelle ihrer Gemeinde.

Für Vandans – Info: Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich einfach in der Bürgerservice-Stelle der Gemeinde Vandans unter +43 (0)5556 72 7 20-52 oder per email unter heinz.scheider(a)vandans.at.

Text: A. Stoiser / Gemeinde Vandans

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