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Ist Gesetzgebung in Österreich schlecht?

Österreichs Verfassungsrichter müssen immer öfter neu beschlossene Gesetze aufheben.
Österreichs Verfassungsrichter müssen immer öfter neu beschlossene Gesetze aufheben. ©APA
Die Frage des Tages von VN und VOL.AT: Der VfGH muss immer öfter Gesetze aufheben. Ein Zeichen für schlechte Qualität der heimischen Gesetzgebung?

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Zunehmend werden vom Nationalrat beschlossene Gesetze vom Verfassungsgerichtshof (VfGh) aufgehoben. Dazu zählt etwa die Beschränkung der Samenspende auf heterosexuelle Paare. Das Ergebnis war die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Zum wiederholten Mal gegen die Diskriminierung Homosexueller hatte sich der VfGh außerdem ausgesprochen, indem er das Adoptionsverbot für schwule oder lesbische Paare kippte. Als „Ersatzgesetzgeber“ sieht sich VfGH-Präsident Gerhart Holzinger allerdings nicht, „weil wir keine Gesetze erlassen, sondern nur Gesetze aufheben können“, sagt er.

Dass der VfGh ein Hemmschuh für die Gesetzgebung in Österreich ist, würde Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ebenso nicht unterschreiben: „Wir haben es mit einer Verrechtlichung der Politik zu tun. Das ist ein Phänomen, das ich als Dogmatiker gar nicht so negativ sehe. Die Höchstgerichte schreiten immer öfter ein und stellen fest, dass das, was der Gesetzgeber umgesetzt haben will, nicht verfassungskonform ist“, sagt er gegenüber den VN. Allerdings, betont der Ressortchef, sei nicht zu bestreiten, dass es sich oft um „hochkomplexe Rechtsfragen“ handle, „die man lange diskutieren muss und in einigen Fällen auch durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann“. Brandstetter hält es aber für eine gute Entwicklung, „wenn auch die Politik letztlich an den Höchstgerichten ihre Grenzen findet. Da geht es nicht nur um unseren Verfassungsgerichtshof, sondern auch um den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, betont er.

Die letzte Frage des Tages

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(Red.)

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