“Ohne dieses Land werden alle Christen das Land verlassen”, sagte Khamis. Durch die Sperranlage werde es unmöglich, das nahe Bethlehem gelegene Beit Jala zu erweitern. Die Einwohner befürchten, dass die Mauer stattdessen zum Ausbau der nahegelegenen israelischen Siedlungen Gilo und Har Gilo führen wird.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hatte das Oberste Gericht Israels den Bau der Mauer durch Beit Jala im Juli 2015 für rechtmäßig erklärt. Die Richter verlangten lediglich kleinere Änderungen. Ursprünglich hatte der Plan vorgesehen, die Mauer quer durch das Gelände des Cremisan-Klosters und eines benachbarten Nonnenkonvents zu errichten.
Israel hatte 2002 auf dem Höhepunkt des zweiten Palästinenseraufstands mit dem Bau der Sperranlagen begonnen, die sich nach Fertigstellung über mehr als 700 Kilometer erstrecken sollen. Die Zäune und Mauern verlaufen allerdings zu 85 Prozent nicht auf der international anerkannten Grenze Israels von 1949, sondern auf dem Gebiet des 1967 besetzten palästinensischen Westjordanlands.
Deshalb wurden diese Barrieren 2004 vom Internationalen Gerichtshof und danach auch von der UNO als völkerrechtswidrig eingestuft.
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