AA

Irland: Gericht berät über Abtreibung

Ein Gericht in Irland muss darüber entscheiden, ob eine schwangere 17-Jährige ihr schwerstbehindertes Kind abtreiben lassen darf. Die Behörden lehnen den Schwangerschaftsabbruch ab.

Dem inzwischen vier Monate alten Fötus fehlt ein Teil des Gehirns und des Schädels – das Kind würde spätestens drei Tage nach der Geburt sterben, wie der Anwalt des Mädchens, Gerard Hogan, am Dienstag mitteilte. Die irische Gesundheitsbehörde (HSE) untersagte der Jugendlichen eine Abtreibung.

Die irische Verfassung verbietet Schwangerschaftsabbrüche in Irland. Der Oberste Gerichtshof entschied jedoch 1992, dass Abtreibungen im In- oder Ausland zulässig sein müssen, wenn das Leben der werdenden Mutter gefährdet ist. Dazu zählten die Richter auch einen drohenden Selbstmord wegen der Schwangerschaft. Eine entsprechende Gesetzesänderung gibt es allerdings nicht. Irische Frauen lassen Abtreibungen bisher in Großbritannien durchführen.

Auch die 17-Jährige, die unter Betreuung der HSE steht, wollte zu dem Eingriff nach Großbritannien reisen. Sie wolle das Kind nicht austragen, weil es ohnehin sterben würde, sagte Anwalt Hogan. Ihr Leben sei durch die Schwangerschaft aber nicht in Gefahr. Die HSE würde einer Abtreibung daher nur zustimmen, wenn das Mädchen selbstmordgefährdet wäre. Die Behinderung des Fötus war erst in der vergangenen Woche entdeckt worden.

Das Gericht nahm den Fall am Dienstag an und kündigte für Donnerstag eine Anhörung an. Ein Urteil soll in der kommenden Woche ergehen.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Welt
  • Irland: Gericht berät über Abtreibung