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Irak: Schlussplädoyers im Saddam-Prozess

Aus Protest gegen die Ermordung eines Kollegen haben die Verteidiger im Saddam-Prozess am Montag in Bagdad ihre Schlussplädoyers verweigert. Nur ein Pflichtverteidiger sprach.

Im Prozess gegen den ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam Hussein begann nur einer der Pflichtverteidiger mit dem Schlussplädoyer. Saddam und die von ihm gewählten Verteidiger boykottierten dagegen die Sitzung und stellten erneut die Zuständigkeit des Gerichts in Frage.

Die Verteidiger forderten am Montag höhere Sicherheitsvorkehrungen für das Anwälteteam und kritisierten eine politische Einflussnahme der Regierung auf das Verfahren gegen den ehemaligen Machthaber Saddam Hussein. Die Verteidigung hat die seit Oktober laufende Verhandlung vor einem irakischen Sondertribunal wiederholt boykottiert. Vor wenigen Wochen war ein drittes Mitglied des Anwälteteams getötet worden. Die Verteidiger machen schiitische Milizen dafür verantwortlich.

Auch Saddam und seine sechs Mitangeklagten in dem Verfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit nahmen am Montag nicht an der Verhandlung in Bagdad teil. Nach den Schlussplädoyers der Verteidigung sollte sich die fünfköpfige Richterjury des Sondertribunals zur Beratung des Urteils zurückziehen. Die Anklage hatte in der vergangenen Woche die Todesstrafe gefordert. Mit einem Urteil wurde im September gerechnet.

Die Verteidiger legten eine Boykotterklärung vor, in der sie sechs Forderungen erhoben. Demnach verlangen sie einen besseren Schutz durch die im Land stationierten Sicherheitskräfte der USA und eine Untersuchung des Todes ihres stellvertretenden Team-Chefs, der im Juni von seinem Haus weg entführt worden war. „Die amerikanischen Behörden sollten einen angemessenen Schutz der irakischen Anwälte und derer Familien bieten“, hieß es in der Erklärung. US-Angaben zufolge wurden den Verteidigern wiederholt bessere Vorkehrungen angeboten. Diese seien aber abgelehnt worden. In früheren Fällen haben die Anwälte kritisiert, die vorgeschlagenen Maßnahmen schränkten ihre Bewegungsfreiheit ein.

Dem schiitischen Regierungschef Nuri al-Maliki warfen die Anwälte „eine eklatante Einmischung in juristische Angelegenheiten“ vor. Maliki hatte vor kurzem in einem scherzhaften Ton gesagt, er hoffe, Saddam werde bald hingerichtet.

Das laufende Verfahren beschäftigt sich mit einem Massaker an Schiiten im Jahr 1982. Im August wird ein zweites Verfahren gegen Saddam wegen Völkermords an Kurden ebenfalls in den 80er Jahren eröffnet. Seit dem Sturz des Machthabers dominieren Schiiten und Kurden das politische Geschehen im Land. Viele der ehemals von Saddam geförderten Sunniten kämpfen in dem Aufstand gegen die Regierung mit, der das Land zuletzt wieder an den Rand eines Bürgerkriegs getrieben hat.

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