Der gestürzte Staatschef war am 5. November wegen eines Massakers an Schiiten im Jahr 1982 zum Tode verurteilt worden.
Bei dem Prozess ging es um den Tod von 148 Schiiten in der Stadt Dujail, die offenbar als Vergeltung für einen Attentatsversuch auf Saddam Hussein hingerichtet worden waren. Das Urteil ging zunächst automatisch an ein Berufungsgericht, das unbegrenzt Zeit zur Prüfung hat. Sollten Urteil und Strafmaß bestätigt werden, dann muss die Todesstrafe innerhalb von 30 Tagen vollstreckt werden.
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