Irak: Neues Wahlgesetz verabschiedet
Es legt sowohl den Wahlmodus als auch den Zuschnitt der Wahlbezirke fest und regelt das passive und aktive Wahlrecht.
Es gilt das Verhältniswahlrecht. 230 Sitze werden direkt, 45 weitere über Listen vergeben. Dabei stellt jede der 18 irakischen Provinzen einen Wahlbezirk dar. Über wie viele Sitze ein Wahlbezirk entscheiden darf, richtet sich nach der Bevölkerungszahl. Die 45 Listenplätze werden nach einem nationalen Schlüssel verteilt. So soll auch Kandidaten kleinerer Parteien der Weg ins Parlament eröffnet werden.
Das Gesetz bestimmt ferner im Einklang mit dem Verfassungsentwurf, dass ein Drittel der Kandidaten auf den Wahllisten weiblich sein muss, um die vorgesehene Frauenquote von 25 Prozent im Parlament zu erfüllen. Kandidaten dürfen neben den Parteilisten auch unter ihrem eigenen Namen antreten und müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Wer wählen will, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ehemalige Mitglieder der Baath-Partei des früheren Machthabers Saddam Hussein sind von der Kandidatur ebenso ausgeschlossen wie Vorbestrafte.
Das amtierende Übergangsparlament wurde Ende Jänner gewählt. Nach langer Debatte einigte sich die Nationalversammlung Ende August auf einen brüchigen Kompromiss zu einem Verfassungsentwurf, der bis 15. Oktober einem Referendum unterzogen werden soll. Wenn eine Zweidrittelmehrheit der Bevölkerung der Verfassung zustimmt, soll es im Dezember Wahlen zu einem endgültigen Parlament geben.
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