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Irak: Gericht behindert Berufung

Der Leiter des Verteidigerteams des irakischen Ex-Präsidenten Saddam Hussein hat dem Sondertribunal in Bagdad vorgeworfen, die Berufung gegen das Todesurteil vorsätzlich zu behindern.

Zehn Tage nach dem Urteilsspruch habe das Gericht noch immer keine Urteilsbegründung vorgelegt, erklärte Khalil al-Duleimi am Mittwoch in einer Mitteilung an die Medien in der jordanischen Hauptstadt Amman. Die Urteilsbegründung sei eine Voraussetzung für das Einlegen der Berufung innerhalb von 30 Tagen.

Nach den Grundsätzen des Sondergerichts müssen Verurteilungen zum Tode oder zu lebenslanger Haft jedoch automatisch von der neunköpfigen Berufungskammer überprüft werden. Außer Saddam hatte das Gericht auch seinen Halbbruder Barsan al-Tikriti und den ehemaligen Vorsitzenden Richter des Revolutionsgerichts, Awad al-Bandar, wegen der Hinrichtung von 148 Schiiten im Jahr 1982 zum Tode durch den Strang verurteilt.

„Wir möchten vor der ganzen Welt bekräftigen, dass dem Gericht jeglicher Standard für einen fairen Prozess fehlt und dass es weiter versucht, die Berufung gegen die ungerechten Urteile durch das Verteidigerteam zu behindern“, sagte Al-Duleimi. Er appellierte an alle internationalen juristischen Vereinigungen, die „Schau der Menschenrechtsverletzungen in diesem Prozess“ zu stoppen.

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