Der Gutachter werde der kontradiktorischen Befragung der 42-Jährigen Mitte Juli am Landesgericht St. Pölten beiwohnen, sagte Gerhard Sedlacek, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Dienstag zur APA.
Bei den Erhebungen rund um den Tod des Babys sei der Mediziner auf die Aussagen des Opfers und des Tatverdächtigen angewiesen. Der Neonatologe könne dann Fragen, etwa zum Zustand des Kindes kurz nach der Geburt, stellen. Nach Bekanntwerden des Inzest-Falls hieß es von den Ermittlern, das Zwillingskind sei 1997 im Verlies zur Welt gekommen und mangels entsprechender Versorgung einige Tage danach gestorben. Den toten Säugling habe der 73-Jährige danach angeblich verbrannt.
In diesem Zusammenhang stehe nach wie vor auch eine Anklage wegen Mordes gegen Josef F. im Raum. Ob diese Tat dem 73-Jährigen nachgewiesen werde könne, sei jedoch offen, dies sei “schwierig”, so Sedlacek. Der Sprecher der Staatsanwalt St. Pölten betonte: “Wir lassen nichts ununtersucht.”
Sedlacek rechnet damit, dass die Anklage gegen Josef F. im Frühherbst fixiert sein wird. Elisabeth F. soll Mitte Juli am Landesgericht St. Pölten kontradiktorisch einvernommen werden. Ein genauer Termin wird aus Rücksicht auf die Opfer nicht bekanntgegeben, betonte der Staatsanwalt.
Am 27. April war in Amstetten bekanntgeworden, dass der 73-jährige Josef F. seine Tochter 24 Jahre lang in einem Verlies eingesperrt und sexuell missbraucht hatte. Während der Gefangenschaft habe der Mann mit der heute 42-Jährigen sieben Kinder gezeugt. Eines von ihnen sei nach der Geburt gestorben, das tote Baby habe der 73-Jährige angeblich in einem Holzofen verbrannt. Josef F. war weitgehend geständig. Der Prozess gegen den Verdächtigen soll noch in diesem Jahr stattfinden.
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