„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Immobilieninvestments über einen längeren Zeitraum betrachtet, moderate Renditen für den Investor bringen. Das war bei anderen sicherheitsorientierten Veranlagungen nicht immer der Fall.“ Darauf verweist Baumeister Herbert Kapeller von Exacting Immobilien, Feldkirch. Die neuen Steuerpläne der Bundesregierung bringen zwar Änderungen, dennoch bleiben Investitionen in Anlageimmobilien interessant.
Beim Verkauf von vermieteten Wohnungen war bisher nach 10 Jahren keine Steuer zu bezahlen (Spekulationsfrist). Neu gilt ein einheitlicher niedrigerer Steuersatz von 25 % auf alle Veräußerungsgewinne.
20 Jahre Vorsteuerfrist
„Die bisher geltende Vorsteuer-Berichtigungszeitraum von 10 Jahren wird auf 20 Jahre verlängert“, so Herbert Kapeller. „Bisher musste man die Wohnung oder das Haus über einen Zeitraum von 10 Jahren vermieten. Wurde diese Frist unterschritten, musste die Umsatzsteuer anteilig zurückgezahlt werden. Diese Frist verlängert sich nun auf 20 Jahre.“
Bei der Finanzierung machen die Zinsen am Anfang der Kreditlaufzeit einen höheren Anteil als die Tilgung aus. Das kann zu Beginn des Betrachtungszeitraumes zu Verlusten führen. Diese Verluste können aber mit Steuern aus sonstigen Einkommen gegenverrechnet werden.
Weiter informiert Baumeister Kapeller: „In 20 Jahren muss aber ein Gesamtüberschuss erzielt werden, damit ein vermietetes Haus oder die Wohnung nicht der Liebhaberei zugeordnet wird. Dies würde zur Rückerstattung aller Steuervorteile führen.“
Weil sich die Darlehenszinsen aber derzeit auf einem historisch niedrigen Niveau befinden, bleiben Investitionen in Anlageimmobilien aber unverändert interessant.
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