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Internationaler Gerichtshof untersucht Gewalt in Burundi

Bensouda sieht IStGH zuständig
Bensouda sieht IStGH zuständig
Der Internationale Strafgerichtshof nimmt Vorermittlungen zur Gewalt in Burundi auf. Wie Chefanklägerin Fatou Bensouda am Montag in Den Haag mitteilte, wertete sie Berichte über "Tötungen, Inhaftierungen, Folter, Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt sowie Fälle von Verschwindenlassen" in dem ostafrikanischen Krisenstaat aus.


Sie sei dabei zu der Auffassung gelangt, dass in dem Konflikt wahrscheinlich Verbrechen begangen worden seien, für die der IStGH rechtlich zuständig sei. Auslöser der Krise in Burundi war die Ankündigung von Präsident Pierre Nkurunziza im April 2015, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren. Im Juli wurde er im Amt bestätigt. Die Regierung geht seitdem mit Gewalt gegen Proteste der Opposition vor. Mehr als 500 Menschen wurden bereits getötet, mehr als 270.000 weitere flohen ins Ausland.

Erst Montagfrüh wurde bei einem Attentat in der Hauptstadt Bujumbura ein General getötet, der der Tutsi-Minderheit angehörte und als Berater für Vizepräsident Gaston Sindimwo arbeitete. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen wurde General Athanase Kararuza von bewaffneten Männern attackiert, als er seine Tochter zur Schule brachte. Auch seine Tochter und seine Frau wurden bei dem Angriff getötet.

Burundi war in den Jahren 1993 bis 2006 von Kämpfen zwischen Hutu-Rebellen und der Armee zerrissen worden, die von der Minderheit der Tutsi dominiert wird. In dem ethnisch motivierten Konflikt wurden damals rund 300.000 Menschen getötet. Die Vereinten Nationen hatten bereits im Jänner vor einem Rückfall in einen ethnisch motivierten Bürgerkrieg gewarnt.

Der IStGH hatte im Jahr 2003 seine Arbeit aufgenommen, um seit dem Jahr 2002 begangene Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden, sofern eine Bestrafung der Täter in den betroffenen Ländern nicht abzusehen ist. Bei Vorermittlungen wird geprüft, ob ausreichend Beweise für weitere Ermittlungen vorliegen.

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